Meißner Landratsamt nimmt umstrittene Personalie von der Tagesordnung

Meißen. Eine umstrittene Personalie im Meißener Landratsamt sorgt für Diskussion im ganzen Landkreis. Die Ehefrau des Landrates soll Leiterin des Meißner Sozialamtes werden, trotz fehlender Qualifikation. Doch im Verwaltungsausschuss des Kreistages kam am Donnerstagnachmittag der Vorschlag der Verwaltung nicht durch. In geheimer Abstimmung gab es nach Informationen von sächsische.de ein 8 zu 8 bei zwei Enthaltungen. Die Verwaltung nahm die Personalie daraufhin von der Tagesordnung des Kreistages. Dem Vernehmen nach will Yvonne Hänsel nicht noch einmal kandidieren.
Doch ein Schaden fürs Landratsamt bleibt wohl. Das Amt begründete die Kandidatur von Frau Hänsel so: Da sich keine geeigneten Bewerber gefunden hätten, wurde die Stellenausschreibung verändert. Eine Hochschulausbildung war dann nicht mehr erforderlich und somit passte das Profil von Yvonne Hänsel, die einen Fachangestellten-Abschluss vorweisen kann. Vor einiger Zeit hatte sie sich schon mal auf einen Amtsleiter-Job beworben, den der Ausländerbehörde, hieß es. Allerdings ebenfalls vergeblich.
SPD-Kreisrat Thomas Gey, ehemaliger Abteilungsleiter Parlamentsdienste im sächsischen Landtag, bewertete die Ausschreibungsveränderung so: "Aus rein formalen Gründen habe ich keine Bedenken gegen das Verfahren. Ob dieses aber der Bedeutung der Stelle, immerhin die Leitung eines Amtes mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gerecht wird, erscheint mir fraglich." Er ist für eine Neuausschreibung mit einer höheren, attraktiveren Einstufung, um mehr qualifizierte Bewerber zu motivieren.
Der Ex-SPD-Kreisrat Matthias Rost sieht das ähnlich. Er sei für eine höhere Einstufung, verbreitete er über soziale Medien. Die meisten anderen Kommentatoren bewerteten die nachträgliche Anpassung der Stellenausschreibung auf die verbliebene Bewerberin aber kritisch. Die Grünen-Kreisrätin Eva Oehmichen hatte die Ausschreibung ebenfalls juristisch geprüft. Anfechtbar sei sie wohl nur durch eine Konkurrentenklage. Dort wird eine vermeintliche fehlerhafte Auswahlentscheidung des Arbeitgebers durch einen Mitbewerber gerichtlich angegangen mit dem Ziel, ihn anstelle eines anderen Bewerbers einzustellen.
Die Amtsleiter im Landratsamt Meißen werden gewöhnlich nach der Entgelttabelle des öffentlichen Dienstes in Gruppe E 13 bezahlt. Im Falle von Yvonne Hänsel wäre eine Eingruppierung innerhalb von E 13 in der höchsten Stufe 6 nach ihren 16 Dienstjahren im Landratsamt wohl möglich. Das würde ein Monatsbruttogehalt von 6.089,52 Euro bedeuten. Doch das ist jetzt hinfällig.