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Ärger nach Grünschnitt-Feuer: "Nasses Holz qualmt eben manchmal"

Das Areal "Am Schottenberg" stand im Rauch. Schuld daran war ein Grünschnitt-Feuer in der Gartensparte nebenan. Das riecht nach Ärger.

Von Andre Schramm
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Der Rauch vom Grünschnittfeuer des Kleingartenvereins "Mönchslehne".
Der Rauch vom Grünschnittfeuer des Kleingartenvereins "Mönchslehne". © privat

Meißen. "Sowas geht gar nicht. Sie hätten meine Frau erleben sollen", sagt Karl-Heinz-Peter über das, was sich am Sonnabendvormittag rund um den Kleingartenverein "Mönchslehne e. V." zugetragen hat. "Ab 8.30 Uhr versank der Schottenberg komplett im Rauch", erzählt der Anwohner weiter. Schuld daran sei ein Feuer in eben jener Gartensparte gewesen. "Wir mussten die Wäschen reinholen und alle Fenster schließen", so Peter. Auch in der Nachbarschaft sei der Ärger über die Rauch- und Geruchsbelästigung groß gewesen. "Durch die spezielle Bebauung herrscht bei uns eine Kanalwirkung, die das Ganze noch viel schlimmer macht", erklärt der 69-Jährige.

Herr Peter machte sich daraufhin auf den Weg in die Kleingartenanlage, um zu intervenieren. "Eine Erlaubnis für das Verbrennen von Grünschnittabfällen konnten die Leute mir nicht zeigen. Ehrlich gesagt hatte ich auch Zweifel, ob das in der Brutzeit überhaupt rechtens ist", sagt er. Die Flammen seien bis zu 2,50 Meter hoch gewesen. Hätten die Kleingärtner das Verfeuern eingestellt, so Karl-Heinz Peter weiter, wäre die Angelegenheit für ihn vom Tisch gewesen. Aber es dampfte weiter. Also wählte der Ruheständler daraufhin die Nummer des Ordnungsamtes. Als dort keiner ran ging, wandte er sich schließlich an die Polizei.

In dem Kleingartenverein fand an dem Sonnabend der alljährliche Arbeitseinsatz statt. "Die Aktion ist jedes Jahr im April", erzählt Vereinschef Matthias Schiffmann auf SZ-Nachfrage. Dabei wurde u. a. das Gehölz, das im Winter verschnitten wurde, zusammengetragen und an einem zentralen Ort verbrannt. "Natürlich war das Feuer angemeldet", versichert Schiffmann weiter. Die Kritik des Anwohners nimmt er gelassen. "Es gibt natürlich immer Leute, die keine Zusammenhänge kennen, aber trotzdem alles besser wissen und sich dann aufregen. Wenn Holz nass ist und verbrannt wird, dann qualmt es eben manchmal. Wo der Rauch hinzieht, können wir leider nicht beeinflussen", sagt er. Beschwerdeführer und Gartenchef sind sich am Sonnabend nicht über den Weg gelaufen. Dafür rückten irgendwann Beamte der Polizei an, um den Sachverhalt zu klären. "Gegen halb zwölf war das Feuer dann endlich aus", sagt Peter.

Wie mit offenen Feuern zu verfahren ist, regelt die Polizeiverordnung der Stadt Meißen. Unter Paragraf 19 heißt es dort: "Anzeigepflichtig ist das Abbrennen von jedem offenen Feuer über 50 cm Durchmesser. Genehmigungspflichtig ist das Abbrennen von offenen Feuern über 100 cm Durchmesser." Es gibt Ausnahmen. So braucht man für Koch- und Grillfeuer mit trockenem, unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten keine Genehmigung. Dasselbe gilt für Feuer mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbriketts) in handelsüblichen Grillgeräten sowie das Abbrennen von trockenem, naturbelassenem Holz in kleinen Holzbrennöfen, z. B. in sogenannten "Aztekenöfen". Trotzdem beschäftigt sich das Meißner Ordnungsamt nun noch mal mit dem Grünschnittfeuer vom Sonnabend.

"Das besagte Feuer wurde beim Ordnungsamt vorab angezeigt. Ob das ausreichte oder ob aufgrund seiner Größe letztlich doch hätte ein Genehmigungsantrag gestellt werden müssen, wird derzeit im Fachamt noch geklärt", sagte Stadtsprecherin Katharina Reso. In der Regel informiert das Ordnungsamt die Polizei und Feuerwehr über angemeldete Feuer, damit alle Behörden im Bilde sind – falls sich irgendwo eine Rauchsäule in den Himmel türmt.