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Lässt der Kreis Meißen Schüler im Stich, weil sie nicht die nächstgelegene Schule besuchen?

Ein elfjähriger Schüler aus dem Kreis Meißen irrte durch den Wald, weil ein Busfahrer seinen Haltewunsch ignorierte. Nun reagiert das Landratsamt und stellt die Schulwahl infrage.

Von Ines Mallek-Klein
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Gedränge an der Bustür: Taktung, Auslastung und Fahrzeiten sind Themen, die bei der Schülerbeförderung zum Ärgernis werden.
Gedränge an der Bustür: Taktung, Auslastung und Fahrzeiten sind Themen, die bei der Schülerbeförderung zum Ärgernis werden. © Arvid Müller

Meißen. Es gibt das Recht der freien Schulwahl. Doch mit den Konsequenzen, die das hat, müssen Schüler und Eltern leben. Wer sich nicht für die nächstgelegene Schule entscheide, habe auch keinen Anspruch auf eine verlässliche Schülerbeförderung. So steht es in dem Statement aus dem Landratsamt in Meißen zum Schulbusärger in den ländlichen Regionen. Hier überfüllte Busse, vor denen Kinder stehenbleiben und dort Unterrichtsstunden, die wenige Minuten nach der Busabfahrt enden und den Schülern eine fast 60-minütige Wartezeit bescheren.

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