Lässt der Kreis Meißen Schüler im Stich, weil sie nicht die nächstgelegene Schule besuchen?
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Meißen. Es gibt das Recht der freien Schulwahl. Doch mit den Konsequenzen, die das hat, müssen Schüler und Eltern leben. Wer sich nicht für die nächstgelegene Schule entscheide, habe auch keinen Anspruch auf eine verlässliche Schülerbeförderung. So steht es in dem Statement aus dem Landratsamt in Meißen zum Schulbusärger in den ländlichen Regionen. Hier überfüllte Busse, vor denen Kinder stehenbleiben und dort Unterrichtsstunden, die wenige Minuten nach der Busabfahrt enden und den Schülern eine fast 60-minütige Wartezeit bescheren.