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"Sie hat das Kind entsorgt"

Das Verfahren um ein in Niederau getötetes Neugeborenes begann von vorn. War die angeklagte Mutter zur Tatzeit schuldunfähig?

Von Jürgen Müller
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Zufällig fand ein Lehrling auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft ein getötetes Neugeborenes.
Zufällig fand ein Lehrling auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft ein getötetes Neugeborenes. © Claudia Hübschmann

Dresden/Niederau. Fünf Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen Totschlags. So lautete der Schuldspruch des Landgerichts Dresden im November vorigen Jahres. Die damals 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Dezember 2017 in der Gemeinde Niederau in ihrem Auto ein Kind zur Welt gebracht, unversorgt in Handtücher gewickelt und ausgesetzt. Bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt ist der kerngesunde Junge erfroren. Vier Tage später fand ein Lehrling zufällig das tote Baby. Die Mutter konnte durch eine DNA-Analyse überführt werden. Mehrfach hatte die Angeklagte einen DNA-Test abgelehnt und machte sich damit verdächtig.

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