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Streit um Zinsnachzahlungen der Sparkasse Meißen geht weiter

Die Verbraucherzentrale will betroffene Prämiensparer fit für Verhandlungen mit dem Geldinstitut machen.

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Über Jahre lukrativ für die Sparer: Das Prämiensparen der Sparkassen. Plötzlich war Schluss damit, es wurde den Geldinstituten zu teuer. Jetzt wird schon viele Jahre die Justiz bemüht.
Über Jahre lukrativ für die Sparer: Das Prämiensparen der Sparkassen. Plötzlich war Schluss damit, es wurde den Geldinstituten zu teuer. Jetzt wird schon viele Jahre die Justiz bemüht. © Claudia Hübschmann

Meißen. Die Sparkasse Meißen hat vielen Prämiensparern zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen in wichtigen Punkten zugunsten der Sparer, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nach welchem konkreten Zins die Nachzahlungen berechnet werden sollen, steht noch nicht fest. Was das genau für die über 600 Betroffenen, die sich der Musterklage angeschlossen haben, und alle anderen Prämiensparer der Sparkasse Meißen bedeutet, möchte die Verbraucherzentrale in kostenfreien Infoveranstaltungen erläutern.

„Laut unseren Berechnungen steht den Verbrauchern pro Sparvertrag eine Zinsnachzahlung von durchschnittlich 4.700 Euro zu“, erklärt Sylvia Neubert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das ist allerdings nur ein theoretischer Wert. Es werden weitere Verhandlungen der Betroffenen nötig sein. Die Verbraucherzentrale möchte sie dabei unterstützen und lädt zu kostenfreien Infoveranstaltungen ein.

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