Meißen. Im Auftrag seiner Fraktion hat sich Linken-Stadtrat Andreas Graff an Landrat Ralf Hänsel gewandt. Er bittet um Antwort auf Fragen, „welche sich im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Bauvorhaben des Herrn Prof. Dr. Prinz zur Lippe in Proschwitz ergeben“. Andreas Graff war bei einer Ortsbegehung in Proschwitz zugegen, wo Prinz zur Lippe ein Gästehaus für sein Weingut errichten möchte.
„Der Hauptgegenstand war die Begehung des vorgesehenen Baulandes, welches schon mehrmals im Bauausschuss bzw. im Stadtrat beraten und abgelehnt wurde. Die Hauptpunkte waren dabei, dass auch im Landschafts- und Naturschutzbereich die Bebauung erfolgen sollte. Auch sollten damit verbundene Gebäude in diesem Bereich abgerissen werden“, schreibt Andreas Graff.
Völlig neu sei für die anwesenden Stadträte gewesen, dass der 2. Beigeordnete des Landrates, Andreas Herr, die Festlegung des Kreisbauamtes verkündete, dass im Landschafts- und Naturschutzgebiet die Fläche von etwa 300 Quadratmetern bebaut werden darf.
Andreas Graff möchte wissen, auf welcher Grundlage das Kreisbauamt diese Fläche im Landschafts- und Naturschutzbereich zum Bebauen freigeben will. Außerdem interessiert ihn, ob es sich beim verbliebenen Mühlengebäude der ehemaligen Holländerwindmühle um ein Bau- oder Kulturdenkmal handelt. Wenn ja, welchen Schutzstatus hat dieses Gebäude? (SZ/da)