Meißen. An diesem Sonntag können die Geschäfte in der Stadt öffnen. Denn der erste und dritte Adventssonntag sind als verkaufsoffen durch den Stadtrat festgelegt. Das erklären Meißens Wirtschaftsförderer Marin Schuster sowie der Chef des Gewerbevereins Uwe Reichel auf Nachfrage der SZ. Wie an Wochentagen gelten in den Geschäften, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, die Festlegungen der neuesten Corona-Notverordnung. Demnach ist der Zutritt zum Einzelhandel nach der 2G-Regel – nur für nachweisbar Geimpfte und Genesene – erlaubt.
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