Meißen. Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Wer zu zeitig kommt, hat aber auch Pech. So wie der Angeklagte. Tage vor seiner Verhandlung schlägt er im Meißner Amtsgericht auf. Und ist völlig verdutzt, dass die Verhandlung erst eine Woche später stattfindet. Zu dieser erscheint er dann aber nicht. Jedenfalls nicht gleich. Kurz vor Ablauf des „akademischen Viertels“ ist er doch da. Er hat es verschlafen. 11 Uhr ist ja auch noch früh am Tage.
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