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Vogelgrippe: Mehr Orte im Kreis Meißen betroffen

Weitere vier Schwäne mit Geflügelpest tot aufgefunden. Die Stallpflicht muss deshalb ausgeweitet werden.

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Ein Schwan auf der Elbe bei Meißen. Genauso wie Enten und Wildgänse gelten Schwäne als Überträger der Vogelgrippe. Jetzt muss wegen der Virusgefahr die Stallpflicht im Landkreis Meißen ausgeweitet werden.
Ein Schwan auf der Elbe bei Meißen. Genauso wie Enten und Wildgänse gelten Schwäne als Überträger der Vogelgrippe. Jetzt muss wegen der Virusgefahr die Stallpflicht im Landkreis Meißen ausgeweitet werden. © Claudia Hübschmann

Meißen. Die Vogelgrippe macht sich breit im Landkreis Meißen. Im Zeitraum vom 8. bis 15. März wurde bei vier weiteren tot aufgefundenen Schwänen das Virus der Geflügelpest vom Typ H5N8 nachgewiesen, teilte das Landratsamt am Freitag mit.

Das Veterinäramt Meißen hatte bereits Anfang Januar eine Stallpflicht in den betroffenen Gebieten angeordnet. Diese Pflicht für Geflügel muss nun um die Orte Oberau und Gohlis der Gemeinde Niederau, Sacka Stölpchen und Welxande der Gemeinde Thiendorf und die Gemarkung Schönfeld in der Gemeinde Schönfeld erweitert werden. Sie bleibt vorerst bis zum 18. April in Kraft.

Die dazu erlassene Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4 ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de zu finden. Geflügelhalter können im Geoportal des Landkreises Meißen gezielt suchen, ob ihre Geflügelhaltung von der erlassenen Stallpflicht betroffen ist. (SZ/um)

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