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Von rechten Freunden gelinkt

Pegida-Vize Siegfried Däbritz erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Er gibt die Tat zu. Dennoch geht er in Einspruch und sitzt nun vor Gericht.

Von Jürgen Müller
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Nicht nur mit dem Finger auf andere gezeigt, sondern diese auch beleidigt haben, soll Pegida-Mitbegründer Siegfried Däbritz.
Nicht nur mit dem Finger auf andere gezeigt, sondern diese auch beleidigt haben, soll Pegida-Mitbegründer Siegfried Däbritz. © Archivfoto: Robert Michael

Meißen. Als Vizechef von Pegida ist der Meißner Siegfried Däbritz bekannt, liebt den großen Auftritt. Bei anderen Gelegenheiten ist er eher zurückhaltender. So beispielsweise vor Gericht. Da erscheint er schon mal nicht, wie im Juli 2019. Däbritz war als Zeuge geladen, nachdem er einen Klipphausener wegen Beleidigung angezeigt hatte.

Der Mann hatte den Meißner Pegida-Mitbegründer auf dem Nachrichtendienst Twitter zweimal als Neonazi bezeichnet. Die Meißner Richterin befand damals, dass es bei den Tweets nicht um eine Auseinandersetzung, sondern ausschließlich um Diffamierung gegangen sei. Das sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte sie und verhängte wegen Beleidigung in zwei Fällen eine Geldstrafe von 225 Euro.

Doch auch Däbritz wurde bestraft, weil er seiner Pflicht, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, unentschuldigt ferngeblieben war. Ihm wurde ein Ordnungsgeld von 200 Euro aufgebrummt, ersatzweise zwei Tage Haft angedroht, falls er nicht zahlt.

Streit um Umzugskosten

Nun ist Däbritz wieder vor Gericht geladen, diesmal als Angeklagter. Und diesmal ist er da. Dennoch hätte er sich diesen Auftritt ersparen können. Wenn er die Geldstrafe von 800 Euro, die er per Strafbefehl wegen Beleidigung erhalten hatte, einfach bezahlt hätte. Dann wäre die Sache ohne Verhandlung und ohne öffentliches Aufsehen erledigt gewesen.

Die Strafe erhielt er, weil er einen Mann mit Worten beleidigt hatte, die so ein unterirdisches und primitives Niveau haben, dass sie hier nicht wiedergegeben werden sollen. Der Betroffene, mit dem er einst befreundet und der ein Gesinnungsgenosse von ihm war, zeigte ihn deswegen an.

Däbritz hatte dem Mann, der einer der letzten Landesvorstände der rechten Splitterpartei "Die Freiheit" in Nordrhein-Westfalen war, bei dessen Umzug vom Schwarzwald nach Meißen geholfen. Wie das unter guten Freunden ist, wollte er dafür nichts haben, nur das Benzingeld in Höhe von 150 Euro. Doch das hatte der Mann und dessen Lebensgefährtin, mit der das vereinbart wurde, nie gezahlt. Und so ging die Freundschaft zwischen den beiden in die Brüche.

Lange Zeit hatte man sich nicht gesehen, doch dann trafen sich die beiden zufällig in einem Meißner Supermarkt. Wie es ihm so gehe, wurde Däbritz gefragt. Es gehe ihm besser, wenn er endlich die versprochenen 150 Euro bekommen würde, antwortet dieser. Dieses Geld sei abgegolten, weil seine Frau zweimal bei Pegida gesprochen habe, soll der Zeuge geantwortet haben. Daraufhin kam es zu den wüsten Beleidigungen.

Däbritz gibt die Beleidigungen zu. "Es ist halt passiert, es tut mir leid'", sagt er kleinlaut. "Ich war verärgert, dass ich von Freunden über den Tisch gezogen wurde, habe unter Freunden nicht erwartet, dass man mich so hängen lässt", sagt er. Er wurde sozusagen von seinen rechten Freunden gelinkt. Dabei hätte er nicht nur den Umzug gefahren, die beiden hätten auch drei Monate kostenlos in seiner Pension gelebt. Die Behauptung, dass die Umzugskosten mit den Reden bei Pegida verrechnet würden, sei eine glatte Lüge. Niemand kenne solch eine Vereinbarung.

Auch die damaligen Freunde sind ziemlich klamm. Der Zeuge ist Musiklehrer und wollte einst im linken Meißner "Haus für Viele(s)" Akkordeonunterricht geben. Als die Gesinnung des Mannes bekannt wurde, war es damit aber schnell vorbei. An einer Verurteilung Däbritz´ hat der Mann kein Interesse mehr: "Ich bin Musiker und will einfach meine Ruhe haben", sagt er.

Doch warum geht Däbritz in Einspruch gegen den Strafbefehl, wenn sich doch alles so zugetragen hat? Nun, die Strafe ist ihm zu hoch. Der Pegida-Vize ist knapp bei Kasse. Er ist im Sicherheitsdienst selbstständig, doch bekommt keine Aufträge. "Das liegt wohl an meinem Namen. Sobald der auftaucht, ist der öffentliche Auftrag weg. Ich habe praktisch Berufsverbot", klagt er. Auch seine kleine Pension läuft seit längerer Zeit nicht, weil wegen Corona die Touristen ausbleiben.

Das Geld irgendwie auftreiben

Verteidigerin Katja Reichel möchte, dass dieses Verfahren im Hinblick auf zwei andere Verfahren am Amtsgericht Dresden eingestellt wird. Allerdings wurden auch diese Verfahren wegen einer anderen Verurteilung bereits eingestellt. Bei dieser Verhandlung wurde Däbritz wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im März 2018 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Eine weitere Einstellung kommt für Staatsanwalt Andreas Ball deshalb nicht infrage. Allerdings sei er bereit, über die Anzahl der Tagessätze nachzudenken, weil die Tat lange zurückliege, der Angeklagte geständig sei und wenn sich Däbritz bei dem Zeugen entschuldige. Das macht er dann auch.

Verringert wird auch die Höhe des Tagessatzes. Dieser war im Strafbefehl mit 20 Euro angesetzt worden. Dies bedeutet, dass der Angeklagte über ein Nettoeinkommen von monatlich 600 Euro verfügt. Das will Däbritz aus den oben genannten Gründen nicht haben. Deshalb wird der Tagessatz auf 15 Euro reduziert. Das ist die Höhe, die auch denjenigen auferlegt wird, die Hilfe zum Lebensunterhalt, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II, beziehen.

Richter Michael Falk verurteilt den Angeklagten wegen Beleidigung schließlich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 450 Euro. Auch die Verfahrenskosten muss Däbritz bezahlen. Auf Antrag könnte er die Geldstrafe auch abarbeiten. Dann müsste er 150 Arbeitsstunden leisten, fünf je Tagessatz. Doch das will er wohl nicht. "Ich werde das Geld schon irgendwie auftreiben", sagt er.