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Vor Gericht in Meißen: Wenn eine DNA-Analyse im Prozess nicht ausreicht

Ein 57-Jähriger aus Diera-Zehren sei betrunken mit dem Auto gefahren, doch er streitet es ab. Der Angeklagte fühlt sich vorverurteilt.

Von Martin Skurt
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Ein Angeklagter musste eine DNA-Probe abgeben. Trotz sicherer Analyse ist der Prozess gegen ihn noch nicht vorbei.
Ein Angeklagter musste eine DNA-Probe abgeben. Trotz sicherer Analyse ist der Prozess gegen ihn noch nicht vorbei. © Marko Förster (Symbolbild)

Alle Anzeichen sprechen gegen einen Mann aus Diera-Zehren, dessen Fall nun schon das zweite Mal vor dem Amtsgericht in Meißen verhandelt wird. Der 57-Jährige soll Ende September 2022 mit einem Ford über den Zschippengrund nach Löbsal gefahren sein. In einer Rechtskurve kam er kurz vor dem Ortsteil links ab und knallte gegen einen Betonmast, der als Lampe und Strommast dient. Der 57-jährige Mann hatte am Morgen danach einen Blutalkoholwert von 1,06 Promille. Eine DNA-Analyse sollte den Täter sicher ermitteln. Eigentlich.

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