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Vor Gericht in Meißen: Notrufmissbrauch bei Alkoholabsturz

Ein 38-Jähriger war mehrmals straffällig, als er zu viel getrunken hat. Zur Verhandlung kommt er aber viel zu spät. Das wäre vermeidbar gewesen.

Von Martin Skurt
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Ein 38-Jähriger wird unter anderem angeklagt, weil er den Notruf ohne Nöte gerufen hat.
Ein 38-Jähriger wird unter anderem angeklagt, weil er den Notruf ohne Nöte gerufen hat. © Symbolfoto: Hannes P. Albert/dpa

Meißen. Der kleine Sitzungssaal zwei ist am Amtsgericht Meißen gegen 9 Uhr ausnahmsweise gut gefüllt. Drei Zeugen, ein Gast, der Reporter, der Verteidiger mit zwei Praktikantinnen, die Staatsanwältin, die Richterin und die Urkundenbeamtin. Nur der Angeklagte fehlt. In diesem Fall wäre es vermeidbar gewesen. Denn der 38-Jährige kommt aus Markersbach, Erzgebirge, und braucht mit dem öffentlichen Nahverkehr fast fünf Stunden bis nach Meißen.

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