Corona-Impfpflicht: Im Kreis Meißen verzögert sich das Meldeportal

Meißen. Bis Dienstag hatte das Personal von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und Apotheken Zeit, seinen Impfstatus der Unternehmensleitung vorzulegen. Nun haben die Einrichtungen zwei Wochen Zeit, die übrigen Mitarbeiter beim Gesundheitsamt zu melden. Ansonsten droht ein Zwangsgeld von 25.000 Euro. Es sei denn die Einrichtung befindet sich im Landkreis Meißen.
Überall in Sachsen sind die digitalen Meldeportale zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits online gegangen, in Dresden soll das Portal am 18. März bereitstehen. Nur das Landratsamt Meißen kann nicht einmal einen Termin nennen und verrät lediglich, dass sich das Meldeportal "aufgrund technischer Gegebenheiten" verschiebt. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt dementsprechend erst, sobald das Portal online geht. Wann das so weit ist, darüber kann die Pressesprecherin Anja Schmiedgen-Pietsch des Landratsamts keine Aussage treffen, auch nicht zu den Gründen der Verzögerung, da das Meldeportal von den Landkreisen vom Freistaat zur Nutzung vorgegeben würde.
Das zuständige sächsische Sozialministerium weist jede Kritik von sich, da die Auslieferung der Komponenten fristgerecht an die Landkreise erfolgt sei. Seitdem liege die Installation und Inbetriebnahme im Zuständigkeitsbereich der kommunalen IT. Da die Portale in die kommunale IT eingebettet werden müssen, könnten sich hieraus abweichende zeitliche Bedarfe ergeben.
Ganz konkret hätte das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung des Landratsamtes Meißen die notwendigen Komponenten für das Meldeportal am Dienstag erhalten. "Danach waren mehrere Updates notwendig, für die es Absprachen mit der Entwicklerfirma und entsprechender Zeitfenster bedarf", teilt die Sprecherin des Landratsamts mit. "Zudem sind wir auf die Genehmigung der Zertifikate durch den Freistaat angewiesen."