Meißen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern bereits die dritte Beprobung durchgeführt. Donnerstagabend lag das Ergebnis vor. Demnach konnte für einige Straßen das Abkochgebot aufgehoben werden, für andere blieb es bestehen (Liste am Ende). Grund: Die Analyse einiger Entnahmen wies weiterhin Beanstandungen auf und entsprach damit nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, teilte das Landratsamt mit. Am Freitag wurden weitere Untersuchungen im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch durch das Gesundheitsamt angestellt. Deren Ergebnisse werden allerdings erst frühestens am Montag erwartet. Erst dann kann entschieden werden, ob das Trinkwasser wieder unbedenklich ist. Gegenwärtig sind noch 333 Haushalte von dem Abwassergebot noch betroffen.
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