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Wegen Facebook-Posts Job und Geld weg

Ein Coswiger beleidigt einen Wirtschaftsprofessor übel. Nach fast vier Jahren fällt ihm das jetzt auf die Füße.

Von Jürgen Müller
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Beleidigungen auf Facebook rufen regelmäßig die Justiz auf den Plan. Ein Coswiger lernt einfach nichts daraus.
Beleidigungen auf Facebook rufen regelmäßig die Justiz auf den Plan. Ein Coswiger lernt einfach nichts daraus. © PA Wire

Meißen. Wer es jetzt immer noch nicht gelernt hat, dem ist nicht mehr zu helfen: Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort andere beleidigt, darf sich nicht wundern, wenn er vor Gericht landet.

So ging es auch einem 51-jährigen Coswiger. Der hatte einen Wirtschaftsprofessor in einem Post auf Facebook übel beleidigt. Grund war, dass sich der Professor zur Finanzierung der Flüchtlingskosten insofern geäußert hatte, diese Kosten sollten vor allem Kinderlose tragen. Dem habe man wohl "in Gehirn gesch...en, dem Vogel", postete daraufhin der Angeklagte. Da ist es nur ein kleiner Trost, dass der Coswiger nicht der Einzige war, der auf diesen Vorschlag drastisch reagiert hat. Der Professor hat insgesamt 196 Strafanträge gestellt.

Das Facebook-Konto gelöscht

Ja, er habe das so geschrieben, und zwar unter seinem richtigen und vollen Namen, sagt der Angeklagte. Er habe das "sinngemäß gemeint", habe den Professor nicht persönlich beleidigen wollen. "Ich war sehr aufgebracht, weil ich persönlich betroffen bin. Ich hätte gerne Kinder gehabt, es hat aber leider nicht geklappt. Als kinderloser Alleinstehender zahle ich schon die höchsten Steuern und soll nochmals zur Kasse gebeten werden. Das hat sich dann so hochgeschaukelt", sagt er.

Verteidigerin Kristin Ines Reichel möchte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Schließlich sei die Sache schon vier Jahre her. Die Formulierung, die der Angeklagte gebraucht habe, sei im rechtselbischen Raum "umgangssprachlich". Zudem sei ihr Mandant wegen einer ähnlichen Sache nahezu zeitgleich zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dadurch habe er seinen gut dotierten Job in Coswig verloren, einen hohen Preis bezahlt. Im Hinblick auf diese Verurteilung sollte das jetzige Verfahren eingestellt werden, stellt sie in den Raum.

Zudem habe ihr Mandant die Konsequenzen gezogen, das einzig Richtige getan, indem er sein Facebook-Konto gelöscht habe.

Angriffe nicht mehr hinnehmbar

Doch eine Einstellung ist mit Staatsanwältin Christine Eißmann nicht zu machen. Es handele sich um eine knallharte Beleidigung, die man nicht schönreden könne, sagt sie. "Diese Angriffe im Internet sind einfach nicht mehr hinnehmbar", so die Staatsanwältin. Gegen eine Einstellung spreche auch das lange Vorstrafenregister des Angeklagten. Mehrfach wurde der Mann wegen Beleidigung, aber auch wegen Nötigung, Volksverhetzung, Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt. Zudem geschah die jetzt angeklagte Tat während laufender Bewährung. Sie plädiert auf eine Geldstrafe von 3.250 Euro.

Richter Michael Falk bleibt etwas unter dem Antrag, verhängt eine Geldstrafe von 2.600 Euro. Es sei zwar nachvollziehbar, dass der Angeklagte wegen des Vorschlages des Professors in Rage geraten sei, seine Äußerung sei aber ehrverletzend gewesen. Eine Strafe müsse auch aus generalpräventiven Gründen verhängt werden, sonst nähmen derartige Beleidigungen im Internet überhand.

Der jetzige Lebensweg des Angeklagten sei zwar respektabel, doch die alten Sachen müssten aufgearbeitet werden, so der Richter.