Die Winzergenossenschaft Meißen fordert nach Verkaufsverbot Geld von Land und Kreis
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Leipzig/Meißen. Das Wetter passt zur Stimmung. Nach siebeneinhalb Jahren siegt die Winzergenossenschaft Meißen am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das hat das 2016 verhängte Verkaufsverbot für Weine, in denen Dimethoatrückstände gefunden wurden, als rechtswidrig eingestuft. „Das Verkehrsverbot verstößt klar gegen höherrangiges EU-Recht. Die Verordnung 396/2005 legt für Lebensmittel und damit auch für Wein sogenannte Rückstandshöchstgehalte fest. Halten Lebensmittel diese vorgegebenen Werte ein, sind sie verkehrsfähig. So liegt der Fall hier“, sagt Daniel Schöneich von der Dresdner Anwaltskanzlei Battke Grünberg, die die Winzergenossenschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat.