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Zoll leitet 98 Verfahren gegen Unternehmen wegen Mindestlohnverstößen ein

Die IG Bau will einen höheren Kostendruck gegen Lohnpreller im Landkreis Meißen. Die tatsächlichen Verstöße dürften noch viel höher sein.

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Zollkontrolle auf dem Bau. Die Gewerkschaft fordert mehr davon, um Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit aufzudecken.
Zollkontrolle auf dem Bau. Die Gewerkschaft fordert mehr davon, um Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit aufzudecken. © IG Bau Dresden

Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dresden, das auch für den Landkreis Meißen zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 189.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

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