Zoll leitet 98 Verfahren gegen Unternehmen wegen Mindestlohnverstößen ein
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Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt
Dresden, das auch für den Landkreis Meißen zuständig ist, hat im vergangenen
Jahr 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den
gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten,
gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken
wurden rund 189.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die
IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.