Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geht davon aus, dass sich die große Koalition im Streit um den Mindestlohn in der Postbranche und das Ende des Briefmonopols der Deutschen Post einigt. „Ich gehe davon aus, dass beides zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann“, sagte sie der „Berliner Zeitung“ (Mittwoch). Die fünf Wirtschaftsweisen kritisierten den geplanten Mindestlohn für Briefzusteller als wettbewerbsfeindlich.
Die Union wird nach Merkels Worten darauf beharren, dass der Tarifvertrag für Briefzusteller die politisch definierten Voraussetzungen erfüllt, bevor er für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. „Ich würde den Tarifparteien deshalb empfehlen, den Vertrag so zu formulieren, dass er einwandfrei umgesetzt werden kann“, sagte die CDU-Chefin.Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Koalition auf, ihre Pläne zur Erweiterung des Entsendegesetzes wegen der nicht erfüllten Voraussetzungen aufzugeben. Hundt warb dafür, einen unter Beteiligung aller Verbände auszuhandelnden Mindestlohn-Tarifvertrag vom Tarifausschuss für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
Für Sachverständigenrats-Mitglied Wolfgang Franz vom Wirtschaftsforschungsinstitut ZEW zielt der vereinbarte Post- Mindestlohn darauf, das zum Jahresende auslaufende Briefmonopol der Deutschen Post durch die Hintertür zu verlängern.Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Briefe und Zustelldienste, Florian Gerster, verteidigte die Löhne der Post- Konkurrenten. Wo diese flächendeckend arbeiteten, werde im Durchschnitt 8,30 Euro gezahlt, sagte er im Deutschlandfunk. Bei Mindestlöhnen bis zu 9,80 Euro gingen 20000 Arbeitsplätze verloren.
Die Konkurrenten der Deutschen Post müssen der Bundesnetzagentur die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen offenlegen. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 13 B 1428/07 u.a.). Die Bundesnetzagentur hatte 1500 Zustelldienste im Juni dieses Jahres unter anderem nach der Höhe der Löhne und nach Urlaubsansprüchen der Beschäftigten gefragt. Mehr als 40 Unternehmen legten Widerspruch ein und bekamen zunächst vom Verwaltungsgericht Köln Recht, ehe die zweite Instanz die Entscheidung nun kippte. (dpa)