Merken

Messermörder sollen länger als 15 Jahre büßen

Der Staatsanwalt beantragt lebenslange Freiheitsstrafe. Beide Verteidiger fordern dagegen Freispruch.

Teilen
Folgen

Von Frank Thümmler

Gestern wurden am Landgericht Görlitz die Plädoyers im Messermord-Prozess gehalten. Robert Jaworski und Renata Pawlowska wird vorgeworfen, am 26. Dezember 2010 einen Görlitzer Rentner mit 26 Messerstichen getötet zu haben. Grund: Er soll sich geweigert haben, den Tätern die Pin-Zahl seiner EC-Karte preiszugeben. In einem Punkt waren sich gestern Oberstaatsanwalt und Verteidiger einig: Dieser Mord war bestialisch. Keine unterschiedlichen Meinungen bestehen auch darüber, dass die Angeklagten in der Mordnacht in der Wohnung des Opfers waren.

Damit hören die gemeinsamen Auffassungen aber auf. Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu schilderte in seinem Schlussvortrag das Motiv. Renata Pawlowska war demnach schlichtweg pleite. Die beiden Angeklagten hätten den Mord gemeinschaftlich begangen. Es gebe objektive Beweise, wie DNA von Jaworski unter den Fingernägeln des Opfers, einen Fußabdruck auf einem Sessel, der zu den Turnschuhen von Jaworski passt, Aufzeichnungen von Bankautomaten und Diebesgut und Kontoauszüge des Opfers in der Wohnung von Frau Pawlowska. Matthieu forderte wegen der besonderen Grausamkeit neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit würde nicht nach 15 Jahren geprüft werden, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sondern deutlich später.

Urteil am Montag

Ursel Kreusel, die Verteidigerin von Renata Pawlowska, entgegnete, dass es keine mordrelevanten Spuren ihrer Mandantin gebe. Jaworski könne den Mord auch allein begangen haben.

Jaworski-Verteidiger Ulf Israel sagte, dass die Verhandlung keine glaubhafte Version zum Tathergang hervorgebracht habe. Die Jaworski belastenden Spuren können auch anders zustande gekommen sein. Sein Mandant war nachweislich in der Mordnacht mehrfach abwesend. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass der Rentner in dieser Zeit gestorben sei. Und schließlich habe Renata Pawlowska beim Verlassen der Wohnung, als sie einen länglichen Gegenstand einsteckte (die umwickelte Tatwaffe?), laut einer Zeugenaussage auch gesagt: „Damit es nicht auf Euch kommt.“ Beide Verteidiger beantragten für den Mordvorwurf Freispruch. Am Montag will Richter Uwe Böcker das Urteil verkünden.