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Milbradts Richtung stimmt

In der Regel ist es in mehrfacher Hinsicht ein freudiges Ereignis, wenn zwei Singles vor den Traualtar treten. Auch der Staat trägt zum privaten Glück bei. Die Eheleute merken es spätestens bei ihrem Steuerjahresausgleich.

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Von Peter Heimannüber den Familiensplitting-Vorschlag

In der Regel ist es in mehrfacher Hinsicht ein freudiges Ereignis, wenn zwei Singles vor den Traualtar treten. Auch der Staat trägt zum privaten Glück bei. Die Eheleute merken es spätestens bei ihrem Steuerjahresausgleich. Sofern sie sich nicht anderweitig arm rechnen können, überweist ihnen der Fiskus eine beträchtliche Summe auf ihr Konto.

Eigentlich ist dieses Ehegatten-Splitting in reinster Form heutzutage nicht mehr plausibel. Und es entspricht auch nicht der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Doch im Grundgesetz ist nicht nur die Familie mit Kindern, sondern ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Als dieser Gedanke aufgenommen wurde, galt die kinderlose Ehe noch als absolute Ausnahme. Ehe und Kinder, Familie also, war der Normalfall. Heute liegt Deutschland bei der Geburtenrate ziemlich weit hinten.

Aber alle mehr oder minder ernsthaften Versuche, das steuerliche Ehegatten-Splitting zu schleifen, scheiterten spätestens an den verfassungsrechtlichen Bedenken. Weil das so ist, zielt Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt mit seinem Vorschlag eines Zwischenschrittes in die richtige Richtung. Er will die Familien mit Kindern steuerlich besser stellen. Davon würden auch Paare ohne Trauschein profitieren. Nur wer das Modell bezahlt, ist noch völlig unklar. Vielleicht muss man am Ende dafür doch die Kinderlosen schröpfen.S.1