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Mit dem Mähdrescher auf Wildschweinjagd

Bei der Maisernte schießt ein Landwirt Schwarzwild. Gestern stand er wegen Jagdwilderei vor dem Meißner Amtsgericht.

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Von Jürgen Müller

Die Maisernte ist nicht nur für Landwirte eine ertragreiche Zeit. Auch die Jäger machen dabei reiche Beute. Durch die Mähdrescher nämlich werden die Wildschweine, die sich zuvor am Mais gütlich getan und in den meterhohen Pflanzen versteckt haben, aufgeschreckt, flüchten über die bereits abgeernteten Flächen und sind so leichte Ziele.

So ist es auch an jenem Novembertag. Der Angeklagte und sein Vater, dem der 90-Hektar-Schlag in der Gemeinde Käbschütztal gehört und der die Jagdrechte verpachtet hat, sind bei der Maisernte, die Jäger schießen Wildschweine. Auch der Angeklagte, der kurz vorher seinen Jagdschein erlangt hatte, darf mitjagen. Die Jagdpächter hatten es ihm als Gast erlaubt. Dennoch steht er wegen Jagdwilderei vor Gericht. Denn die Genehmigung habe nur für einen Tag, den Freitag gegolten. Der junge Mann habe aber auch am Sonnabend weiter Schwarzwild erlegt, und das sogar, als die Jagd schon beendet war. Dabei hätten er und sein Vater eine Rotte Wildschweine mit ihrem Mähdrescher verfolgt und im Licht der Erntemaschine geschossen, so die Anklage.

Der 23-Jährige versteht das nicht. Er habe bei den Jägern angefragt, ob er mit jagen dürfe. Die hätten das gestattet. Am nächsten Tag sei die Jagd weiter gegangen. „Es war nie die Rede davon, dass die Jagdgenehmigung nur für einen Tag begrenzt war“, sagt der junge Mann.

Dunkel war´s, der Mond schien helle

Gegen 18 Uhr beendete der Pächter wegen der einbrechenden Dunkelheit aus Sicherheitsgründen die Jagd. Stunden später rief ihn ein Jäger aus dem Nachbarrevier an und berichtete, dass auf dessen Fläche geschossen werde und ein Mähdrescher eine Horde Schwarzkittel verfolge. Der Pächter ruft die Polizei.

Später findet er in der Scheune des Angeklagten zwei erlegte Wildschweine. Er habe ja die Schweine versorgen müssen, sonst sei das Fleisch verdorben, rechtfertigt sich der Angeklagte. Zwei weitere, verendete Tiere findet der Pächter am nächsten Tag auf dem Feld. Sie müssen entsorgt werden. „Ein professioneller Jäger hätte nicht so gehandelt“, sagt er.

Unterschiedliche Aussagen gibt es dazu, ob es hell genug zum Schießen war. Kein Wunder, liegt das Geschehen doch schon zweieinhalb Jahre zurück. „Es war bewölkt, kein Mond zu sehen“, behauptet der Jagdpächter. Es herrschte Vollmond, war hell genug, so der Angeklagte. Vieles spricht für seine Version. Denn im Nachbarrevier saß zu dieser Zeit noch ein anderer Jäger auf einem Hochsitz. Auch er jagte noch um diese Zeit.

Der Angeklagte habe davon ausgehen können, dass er für beide Tage das Jagdrecht habe, sagt Richter Michael Falk und spricht ihn frei. Auch eine Ordnungswidrigkeit – das Jagen mit einer fremden Lichtquelle – ist nicht festzustellen. Es sei nicht mehr nachzuweisen, ob er mit dem Mondlicht oder dem Scheinwerferlicht des Mähdreschers jagte.

Sichtlich erleichtert nimmt der junge Mann den Freispruch auf. „Ich hoffe, dass ich in Zukunft nicht mehr mit den falschen Leuten zusammenkomme“, sagt er und zielt auf die Jäger, die als Gäste im Gerichtssaal sitzen und diesen mit bedröppelten Gesichtern verlassen.