Von Romy Kühr
Einen ungewöhnlichen Weg, auf Diebestour zu gehen, hat ein Trio am Donnerstag in Neugersdorf gewählt. Mit dem Taxi ließen sich die zwei Männer und eine Frau aus Tschechien nach Neugersdorf zu einem Drogeriemarkt chauffieren.
Die 22-jährige Frau und ein Mann (25 Jahre alt) stiegen aus und gingen in den Markt. Der Dritte blieb im Auto beim Taxifahrer zurück und wartete, beschreibt die Polizei den Hergang. Das Pärchen bummelte durchs Geschäft und ließ dabei heimlich etliche Artikel mitgehen. Dabei wurden sie allerdings vom Ladendetektiv beobachtet. Der wollte die beiden aufhalten, als sie den Markt verließen und sprach sie an. Daraufhin schlug der mutmaßliche Dieb dem Mann ins Gesicht und setzte ihn so außer Gefecht. Das Diebespärchen flüchtete zum Taxi. Der Fahrer des tschechischen Taxi-Unternehmens hatte unterdessen alles von Weitem beobachtet, war vorsorglich aus seinem Wagen ausgestiegen. Als alle drei im Auto saßen, verriegelte er die Türen von außen. So saßen die mutmaßlichen Diebe in der Klemme. Gemeinsam mit zwei weiteren Zeugen sicherte der Taxifahrer die Autotüren und ließ die drei nicht mehr frei, bis die Polizei eintraf. Diese schreibt später in ihrem Polizeibericht von einem „Drogeriemarkt in der Spreequellstraße“ als Tatort. Dort gibt es als Drogerie nur die Rossmann-Filiale im Spreequell-Einkaufscenter. Die Mitarbeiter bei Rossmann wollten aber auf Nachfrage der SZ nicht bestätigen, dass der Vorfall bei ihnen passierte. Auch der Center-Inhaber hat nach eigener Auskunft nichts von dem Treiben auf dem Parkplatz bemerkt. Im Ort hatte es sich allerdings schnell herumgesprochen, dass der spektakuläre Vorfall bei Rossmann passiert sein muss.
Als Erstes war eine Streife der Bundespolizei Ebersbach am Ort des Geschehens, später übergab sie das Trio an die Polizisten vom zuständigen Polizeirevier Zittau-Oberland, die hinzukamen. Bei der Durchsuchung der drei mutmaßlichen Diebe und des Taxis stellte sich heraus, dass sie offenbar zuvor schon woanders zugeschlagen und eine regelrechte Diebestour geplant hatten. Im Auto tauchten etliche Gegenstände auf, die aus Geschäften im Gewerbegebiet Rumburger Straße stammten. Der Wert der Waren, die sie im Drogeriemarkt stahlen, beträgt etwa 500 Euro. Laut Polizeibericht handelte es sich um Elektronikwaren, die das Trio gestohlen hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die beiden Ladendiebe dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Mann, der im Taxi gewartet hatte, ist bereits wieder entlassen worden.
Laut Gesetz hat der mutige Taxifahrer völlig richtig gehandelt. Prinzipiell dürfen Privatpersonen einen mutmaßlichen Straftäter festhalten. In der Strafprozessordnung gibt es dazu eine Vorschrift in Paragraf 127. Demnach darf grundsätzlich jedermann einen Straftäter vorläufig festnehmen. Das gilt auch für private Sicherheitsdienste oder Bürgerwehren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Täter auf „frischer Tat“ ertappt wurde. Der Täter muss außerdem eine Fluchtabsicht haben, informiert die Polizei. Das alles war im Neugersdorfer Fall gegeben.
Das Gesetz sagt aber auch, was engagierte Bürger und Zeugen nicht dürfen. Einfache körperliche Gewalt wie Festhalten ist grundsätzlich zulässig – mehr nicht. Polizeibeamte müssen in dieser Hinsicht immer einsatzbereit sein. Sie sind – auch wenn sie gerade privat unterwegs sind – sogar verpflichtet, Straftaten zu verhindern. Dazu gehört auch die vorläufige Festnahme eines Verdächtigen.