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Mit dem Taxi zur Schule

Ein 13-Jähriger muss täglich eine kurvige Landstraße entlanglaufen. Ein Gericht hat entschieden, ob der Landkreis die Kosten für ein Taxi tragen muss.

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Marc muss, um zur Schule zu kommen, eine kurvige Landstraße entlanglaufen.
Marc muss, um zur Schule zu kommen, eine kurvige Landstraße entlanglaufen. © dpa/Nicolas Armer

Marktschorgast. Einmal, erzählt Marc, war es ganz knapp. Da sei ein Auto dicht an ihm vorbeigerauscht und habe ihn fast erwischt. Ob er sich erschrocken hat? Marc macht große Augen. "Ja, ziemlich." Der 13-Jährige kommt aus Marktschorgast, tief in Oberfranken. Um zu seiner Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltestelle laufen - über eine kurvige Landstraße, auf der Tempo 80 gilt. Marcs Stiefvater sagt: viel zu gefährlich. Er fordert, dass das Landratsamt Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt. Die andere Fahrt kann in der Regel die Mutter übernehmen. Das Landratsamt aber sagt, im Sommer sei der Fußweg zumutbar - und will nur im Winter für das tägliche Taxi zahlen.

Wer muss also für Marcs Schulweg aufkommen? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Marcs Stiefvater Günter Landendörfer hatte zuvor beim Landratsamt geklagt. Seine Forderung wurde jedoch zurückgewiesen. Dafür hat Landendörfer kein Verständnis.

Im Winter holt ihn ein Taxi ab. Im Sommer allerdings nicht.
Im Winter holt ihn ein Taxi ab. Im Sommer allerdings nicht. © dpa/Nicolas Armer

"Man kann da ein Kind nicht alleine losschicken", sagt er. "Es sind 2,3 Kilometer, die Hälfte davon auf diesem unübersichtlichen Überland-Weg. Die Strecke ist absolut einsam, links und rechts ist Wald und eine erwachsene Person läuft da eine halbe Stunde." Und Marc habe im vergangenen Jahr eine Operation wegen seiner X-Beine gehabt. "Der läuft unter Schmerzen. Aber auch für ein gesundes Kind geht das gar nicht." Im Sommer sei der Weg noch gefährlicher als im Winter - wegen des Blätterwerks der Bäume, die die Straße säumen.

Die Beförderung von Schülern ist in Bayern Aufgabe der Kommunen. Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzulegen. "Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen könne auch bei kürzeren Wegstrecken die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden", erklärte eine Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Marc (l.) und sein Stiefvater Günter Landendörfer 
Marc (l.) und sein Stiefvater Günter Landendörfer  © dpa/Nicolas Armer

Der Landkreis Kulmbach erklärte sich am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereit, die Kosten für die Beförderung des Schülers bis einschließlich zum 10. Schuljahr zu übernehmen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der Landkreis folgte damit einer Empfehlung des Gerichts, das sich vorher ein Bild von dem Weg des Jungen zur Bushaltestelle gemacht hatte. Der Schulweg sei zu gefährlich, so die Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofes. Mit der Einigung ist ein jahrelanger Rechtsstreit beigelegt, das Verfahren wurde eingestellt. (dpa)