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Mit dem Trauschein Scheine sparen

Bei Jungverheirateten steht natürlich immer die Liebe im Vordergrund! Trotzdem ist es klug, sich nach den Flitterwochen die gemeinsame Finanzsituation einmal näher anzusehen.

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© Pixabay, 1353829, ANURAG1112

Denn auch beim Geld besteht für Ehepaare Grund zur Freude – wenn sie einige Tipps beachten.

Steuern sparen durch das Ehegattensplitting

Wer heiratet, genießt durch das Ehegattensplitting steuerliche Vergünstigungen. Dabei wird das Einkommen beider Eheleute gemeinsam veranlagt.

Beim Splittingverfahren werden die Einkünfte der beiden Ehepartner zunächst zusammengezogen und dann durch zwei geteilt. Für das so errechnete Gesamteinkommen wird der Steuerbetrag ermittelt, der dann mit zwei multipliziert wird.

Das Ehegattensplitting ist mit den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V möglich.

Wenn beide Ehepartner arbeiten, wird ihnen vom Finanzamt grundsätzlich die Steuerklasse IV zugewiesen. Verdienen beide ungefähr dasselbe Gehalt, ist das die beste Lösung. Der Splitting-Effekt ist aufgrund der etwa gleich großen Einkommen eher gering.

Wenn jedoch eine Einkommensdifferenz zwischen den Partnern besteht, sollte das Paar die Steuerklassenkombination III und V wählen. Beide können sich dann über eine weitaus geringere steuerliche Belastung freuen.

Einen Online-Rechner zum Ermitteln der günstigsten Steuerklassen-Kombi gibt es hier.

Versicherungen zusammenlegen

Eheleute können sparen, indem sie ihre bisherigen Einzelpolicen erweitern oder zusammenlegen. Möglich ist das bei Auslandskranken-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtschutzversicherungen.

Ebenso wichtig ist es, sich bei Lebens-, Unfall- und Rentenversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen zu lassen. Das Bezugsrecht des jeweiligen Ehepartners muss eindeutig festgelegt sein. So wird im Versicherungsfall nicht ein anderer begünstigt, zum Beispiel ein früherer Partner aus einer geschiedenen Ehe.

Übrigens: Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit, bei Versicherungen zu sparen, wie ein Facebook-Eintrag von Swiss Life Select zeigt. Dabei weist das Unternehmen auf mögliche Einsparungspotenziale bei Sachversicherungen hin, wenn sie zusammengelegt werden. Laut Swiss Life Select haben zusammenlebende Paare ohne Trauschein so die Möglichkeit, jährlich bis zu 150 Euro weniger für Versicherungen und Vorsorgelösungen zu zahlen.

Den Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wenn nur einer der beiden Partner Geldanlagen besitzt, kann die Ehe in steuerlicher Hinsicht von Vorteil sein. Das liegt daran, dass sich der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Ehepaaren verdoppelt. So können mit den Anlagen bis zu 1.602 Euro an Dividenden und Zinsen verdient werden, ohne dass dafür Abgeltungssteuer zu zahlen ist.

Geldgeschenke erst nach der Hochzeit machen, Erbschaften bedenken

Wird der Partner mit einem üppigen Geldbetrag bedacht, sollte das idealerweise nach der Hochzeit geschehen. Der Grund: Vor der Hochzeit gilt ein steuerlicher Freibetrag von lediglich 20.000 Euro, danach sind es 500.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt auch im Fall einer Erbschaft.

Für unverheiratete Paare ist hier wichtig: Die gesetzliche Erbfolge greift für sie nicht. Ohne eine Erwähnung im Testament geht der überlebende Partner leer aus.

Über die Vorsorge nachdenken

Eine Riester-Rente kann als private Vorsorge besonders für Ehepaare sinnvoll sein. Eigentlich ist das Riestern für Einzelpersonen gedacht, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei Ehepaaren können jedoch beide riestern und von der Grundzulage von je 175 Euro profitieren, auch wenn nur einer der Partner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Noch mehr lohnt sich das Riestern übrigens für Sparer, die Kinder haben. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es jährlich zusätzlich 185 Euro Zulagen. Für jedes ab 2008 geborene Kind sind es 300 Euro jährlich.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur K. Zeim.