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Mit geklauten Daten online bestellt

Zwei Heidenauer richteten mit einer Betrugsmasche Schaden im vierstelligen Bereich an. Nun droht ihnen Haft.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Heidenau. Seit 20 Jahren ist Marcel K. drogenabhängig. Einen Entzug oder eine Therapie hat er bisher nicht gemacht. So lang wie seine Drogenkarriere ist auch das Vorstrafenregister des Deutschen. Erst im September 2016 ist er letztmalig aus der Haft entlassen worden. Lange straffrei blieb er allerdings nicht.

Um sich seine Sucht zu finanzieren, bestellte er ab Dezember 2016 im Internet auf den Namen anderer Nutzer massenhaft Waren, hauptsächlich Notebooks und Laptops, aber auch Bekleidung und Möbel, die er dann, ohne selbst dafür bezahlt zu haben, an Dritte weiterverkaufte. Woher Marcel K. die Datensätze mit den Personalien anderer Leute hatte, wollte er am Amtsgericht in Pirna nicht verraten. Die verschiedenen Artikel ließ er sich meist auf Namen und Daten von Frauen schicken, weshalb er dann eine Bekannte bitten musste, die Pakete für ihn entgegenzunehmen. Dass die Sendungen immer von derselben Frau, aber unter jeweils anderem Namen, angenommen wurden, war den Zustellern nie aufgefallen.

Auch Susann N., die nun mit K. auf der Anklagebank saß, hatte sich zunächst nichts dabei gedacht. Erst beim dritten Paket sei ihr aufgefallen, so sagte sie, dass es an eine völlig fremde Frau adressiert war. Danach sei ihr klar geworden, dass Marcel K. die Sachen nicht auf legalem Weg erworben hatte. Als Gegenleistung für ihre Hilfe durfte sich die ebenfalls Crystal abhängige Frau im Internet Dinge aussuchen, die sie für sich und ihre drei Kinder benötigte. Marcel K. orderte die Bestellungen und ließ sie sich nach bewährter Masche zusenden.

Als im April 2017 die Polizei auf die Sache aufmerksam wurde, warnte K. Susann N., sie solle die zu Unrecht erworbenen Dinge aus ihrer Wohnung schaffen, damit die Polizei sie bei einer Durchsuchung nicht finde. Da bekam die Frau Angst und vertraute sich ihrer Mutter an. Diese wiederum schaltete die Polizei ein. Am Amtsgericht in Pirna räumten Marcel K. und Susann N. die Betrügereien ein. Der bis dahin nicht vorbestraften Frau konnten das Geständnis, aber auch die Tatsache, dass sie sich aktuell in einer Therapie befindet, positiv angerechnet werden. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Eine Bewährung strebte auch Marcel K. an. Doch die Tatsache, dass er sich nun ebenfalls zu einem Entzug durchgerungen und einen Therapieplatz zugesprochen bekommen hat, nutzte ihm nichts. In seinem Fall blieb das Gericht hart. Zwei Jahre und zwei Monate Haft lautete das Urteil. Ob er seine Strafe antreten muss, bleibt offen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es ist zu erwarten, dass K.s Verteidigerin Berufung einlegen wird. Susann N. dagegen nahm ihr Urteil an und verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln.