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Mit Sexvideos gedroht

Ein 24-jähriger Mann aus Mittweida soll seine Exfreundin genötigt haben. Außerdem beschimpfte er eine Polizistin.

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Von Helene Krause

Als die Polizisten am Morgen des 16. Januar 2013 bei dem Angeklagten klingelten, um seine Wohnung zu durchsuchen, fühlte der sich im Schlaf gestört. Kurzerhand beleidigte er eine Polizeioberkommissarin. „Es tut mir leid“, entschuldigt sich der Beschuldigte. Doch die Beleidigung ist nicht das einzige Vergehen, wegen dem er vor dem Amtsgericht Döbeln steht. Vorgeworfen wird ihm noch Nötigung und der Verstoß gegen das Waffengesetz.

Am späten 10. Dezember 2013 griff eine Polizeistreife den Angeklagten in der Bahnhofstraße in Mittweida auf. Er hatte ein verbotenes Butterflymesser dabei. Deswegen erhielt er einen Strafbefehl. Gegen den ging er in Einspruch. Der Fall landete vor Gericht. Zu der Verhandlung erschien er nicht. Die in dem Strafbefehl erteilte Geldstrafe zahlte er nicht.

Außerdem soll er von einer Exfreundin im Oktober 2013 DVDs und CDs zurückgefordert haben, die er zuvor geschenkt hatte. Um der Rückforderung Nachdruck zu verleihen, soll er eine SMS geschrieben und gedroht haben, im Falle einer Weigerung heimlich von der Frau gemachte Sexvideos ins Internet zu stellen. Gleiches soll er noch einmal in einem Telefongespräch gesagt haben. „Ich hab noch ein paar Fotos von uns, als wir Spaß hatten.“ Die Geschädigte wusste nicht, dass er sie beim Sex gefilmt hatte. Auch für diese Tat entschuldigt sich der Beschuldigte bei der Geschädigten.

Weil der Angeklagte zu zwei Verhandlungen nicht erschienen ist, wurde er per Haftbefehl gesucht. Zu der Verhandlung wird er von zwei Justizbeamten vorgeführt. Die Tatvorwürfe gesteht er alle. Zu jeder Tat hat er zahlreiche Erklärungen und Ausflüchte. So will er das Butterflymesser nur mitgeführt haben, weil er sich auf dem Bahnhof in Mittweida mit Leuten treffen wollte, die ihn bedroht hätten. Auf die Frage von Richter René Stitterich, warum er hingeht, wenn er bedroht wird, sagt er: „Ich stelle mich meiner Verantwortung.“

Vor Gericht ist er kein unbeschriebenes Blatt. Mehrfach ist er bereits straffällig geworden. Auch einige Haftstrafen hat er schon verbüßt. Ob er seine Tischlerlehre je abgeschlossen hat, weiß er nicht. „Ich bin noch nicht zur Industrie und Handelskammer gegangen“, sagt er. „Die Prüfungen habe ich alle gemacht.“ Das Gericht verurteilt ihn wegen Nötigung, Beleidigung und wegen des Mitführens einer verbotenen Waffe zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.