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Mit warmer Hand vererbt es sich besser

Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart sich Ärger und weiß am Ende ganz genau, wer erbt.

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Manchmal passiert es ganz plötzlich: Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit machen einen handlungsunfähig. Fortan ist man auf Betreuung angewiesen und kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Das ist besonders für Immobilieneigentümer problematisch – wenn keine Vorsorgeregelung getroffen wurde. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass nun Fremde darüber entscheiden, was mit dem Eigentum passiert. Der Dresdner Immobilienabend des Unternehmens Reppe & Partner Immobilien gibt erste Hinweise, was bei Vererbung, Vorsorgevollmacht und vielem mehr beachtet werden muss.

Erbstreitigkeiten sind vermeidbar

"Viele Immobilieneigentümer, die auf uns zukommen, überblicken oft nicht, was alles passieren kann", informiert Hans-Jürgen Reppe, Geschäftsführer bei Reppe & Partner Immobilien. "Beim Dresdner Immobilienabend erhalten sie Wissen aus erster Hand – damit sie überlegte und mündige Entscheidungen treffen können."

Zum Beispiel beim Thema Vererbung: Das Gesetz schreibt vor, dass nicht alleinig der Ehegatte das mühsam ersparte Einfamilienhaus erbt – sondern gemeinsam mit den Kindern. Wenn es diese nicht gibt, folgen nahe Verwandte des Verstorbenen, wie Geschwister oder ersatzweise Neffen und Nichten oder Großeltern. Besonders unverheiratete Paare sind benachteiligt. Denn der Hinterbliebene geht leer aus. Ein Testament oder Erbvertrag vom Profi verschafft hier Klarheit.

Rechtzeitig vorsorgen, um die Kontrolle zu behalten

Der Immobilieneigentümer sollte aber in erster Linie an sich selbst denken. Um alles in seinem Sinne zu regeln, ist eine frühzeitige Vorbereitung Pflicht. Denn der Ehegatte oder die Kinder sind nicht automatisch diejenigen, die bei Handlungsunfähigkeit die Entscheidungen treffen. Sie müssen durch eine Vorsorgevollmacht des Eigentümers unbedingt ermächtigt werden.

Sonst setzt der Staat einen fremden Betreuer ein. Dieser darf verbindliche Entscheidungen treffen und über das Vermögen verfügen. Dazu zählt auch der Verkauf, um zum Beispiel eine Pflegeeinrichtung zu finanzieren. Hier ist es wichtig, dass der Eigentümer einer Person seines Vertrauens die Vollmacht erteilt. Das geht in der Vorsorgevollmacht.

Wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten, dann können Sie sich jederzeit bei Reppe & Partner Immobilien melden.

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REPPE & PARTNER IMMOBILIEN®
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