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Mohnsches Gut verfällt weiter

Alle Vermittlungsversuche der Stadt sind bisher gescheitert. Denkmalamt und Eigentümer können sich nicht einigen.

Von Peggy Zill
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Die Hauptstraße 39 bietet seit Jahren einen traurigen Anblick. Weil Eigentümer und Denkmalamt keinen Konsens finden, verfällt das denkmalgeschützte Gebäude.
Die Hauptstraße 39 bietet seit Jahren einen traurigen Anblick. Weil Eigentümer und Denkmalamt keinen Konsens finden, verfällt das denkmalgeschützte Gebäude. © Norbert Millauer

Coswig. Es ist das letzte unsanierte Haus an der Hauptstraße. Und daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Denkmalamt und Eigentümer können sich nicht einigen, wie es mit dem Mohnschen Gut weitergehen soll. „Alle dem Bauherrn vonseiten der Denkmalschutzbehörde gemachten Vorschläge zur denkmalverträglichen Sanierung des Gebäudes wurden leider verworfen“, wie Andreas Christl, Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt, auf SZ-Nachfrage mitteilt. 

Dazu gehöre auch der zuletzt gemachte Vorschlag, das bestehende Denkmal zu zwei separaten Wohneinheiten mit Reihenhauscharakter auszubauen und an der Stelle der abgerissenen Scheune einen Neubau für gewerbliche Nutzung zu errichten.

Im Oktober 2013 hat die Stadt das Haus an der Hauptstraße 39 verkauft. Der neue Eigentümer verpflichtete sich, es zu sanieren. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, sicherte sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht. 

Nachdem die Sanierungsfrist mehrfach verlängert wurde, entschied der Stadtrat 2017, das Gebäude nicht zurückzunehmen. Denn dann müsste sie es selbst sanieren oder einen neuen Käufer suchen. Beides sei nicht umsetzbar. „Trotzdem haben wir natürlich den Wunsch, dass etwas passiert, weil das Haus mitten im Zentrum liegt“, sagt Bauamtschef Wolfgang Weimann. Man habe versucht, zu vermitteln, aber ohne Erfolg.

Ursprünglich hatte der Eigentümer den Plan, das Haus komplett abzutragen und neu aufzubauen, um darin eine Zahnarztpraxis zu eröffnen. Das alte Fachwerk hätte er aufarbeiten lassen und wieder verwendet. Für die Denkmalbehörde wäre dabei zu wenig der alten Substanz erhalten geblieben. Sie forderte eine Sanierung. 

Das sei nicht finanzierbar, argumentierte der Eigentümer. Denn die Bausubstanz ist unterdessen in keinem guten Zustand mehr. Zudem gibt es kein richtiges Fundament, in den Balken sind Schädlinge. Und die Decken sind für heutige Ansprüche viel zu niedrig.

Aktuell besteht kein Kontakt zwischen Behörde und Eigentümer, wie Andreas Christl erklärt. Den werde man erst wieder aufnehmen, wenn weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Gesetz schreibt vor, dass Eigentümer eines Kulturdenkmals diese pfleglich zu behandeln und im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen haben. „Unterlassener Bauunterhalt ist kein Grund für die Erteilung einer Abrissgenehmigung“, ergänzt Andreas Christl, der bedauert, dass die Stadt von ihrem Rücknahmerecht keinen Gebrauch gemacht hat.

Von dem ehemaligen Dreiseitenhof konnten zwei Nebengebäude schon nicht mehr erhalten werden. Solche Fachwerkhäuser standen früher viele entlang der Hauptstraße. Die meisten wurden schon 1930 bei der Verbreiterung der Hauptstraße abgerissen. Einige wurden durch Neubauten ersetzt.

Der Gutshof, der einst der Familie Mohn gehörte, wurde 1801 erbaut. Vor Jahren hatte Coswig das Gut zusammen mit anderen Flächen im 2005 aufgestellten Plangebiet „Nördliche Hauptstraße“ gekauft, um das Areal selbst zu vermarkten. Am letzten alten Hof im Innenstadtbereich hatte das Rathaus selbst jedoch kein Interesse mehr. Denn die Verwaltung hatte schon reichlich Geld in den Erhalt des Guts investiert. Am Haupthaus wurden das Dach geflickt, kaputte Fenster gesichert und Bodenteile ausgetauscht.

Ein Käufer für das Mohnsche Gut fand sich aber nur schwer. Erst nachdem der Preis gesenkt wurde, gab es Interessenten. Der Verkaufspreis wurde auf Grundlage eines Gutachtens von anvisierten 125 000 Euro um 50 000 Euro gesenkt. Zusätzlich musste der neue Eigentümer außerdem die Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Innenstadt von rund 11 000 Euro zahlen.