Dresden
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Mordmotiv bleibt im Dunklen

Ein Vater soll in Gorbitz seine beiden Töchter umgebracht haben. Was Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun fordern.

Von Alexander Schneider
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Eduardo A. ist in Dresden wegen doppelten Kindsmords angeklagt. Bald soll das Urteil fallen.
Eduardo A. ist in Dresden wegen doppelten Kindsmords angeklagt. Bald soll das Urteil fallen. © Sven Ellger

Der Prozess um den Doppelmord an zwei Mädchen in Gorbitz neigt sich dem Ende entgegen. Am Donnerstag wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden plädiert. Eduardo A., ein 56-jähriger Krankenpflegehelfer aus Mosambik, ist der Vater der Kinder. Er soll seine drei und sechs Jahre alten Töchter am 27. Juli des vergangenen Jahres in seiner Wohnung Am Gorbitzbach getötet haben.

Auch nach der zweimonatigen Beweisaufnahme ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt und fordert, den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Als Mordmerkmale nannte Staatsanwalt Till von Borries Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Grausamkeit. "Der Angeklagte hat sich schweigend verteidigt, was sein gutes Recht ist. Was hätte er auch sagen sollen?", sagte von Borries. Der Angeklagte habe seine Kinder aus "reiner Eifersucht zum Objekt seines Handelns gemacht". Er habe die Kinder getötet, um die Mutter zu treffen.

Die Mutter hatte sich nach einem körperlichen Übergriff zu Silvester 2017 von A. getrennt. Der Angeklagte habe sich aber Hoffnungen gemacht, dass seine Familie wieder bei ihm einziehen könnte. Doch die Frau, die er 2011 in Mosambik geheiratet und 2014 nach Dresden geholt hatte, wollte das nicht mehr. Es hatte Spannungen gegeben, aufgrund des zunehmenden Alkoholkonsums und seiner Eifersucht. Aufgrund seines Schweigens ließen sich A.s Beweggründe nicht herausfinden, so von Borries.

Möglicherweise hat Rechtsanwältin Dorothee Hendrix die plausibelste Erklärung für die blutige Tat. Sie vertritt die Mutter der toten Mädchen, die als Nebenklägerin auftritt. A.s Ziel sei es gewesen, seine Familie nach Deutschland zu holen, sagte Hendrix in ihrem Plädoyer. Darauf habe er lange gespart. Später habe er das Gefühl gehabt, dass ein anderer Mann im Leben seiner Ehefrau eine Rolle spielen könnte. Ein Zeuge, der den Angeklagten gut kannte, habe ausgesagt, dass er eifersüchtig gewesen sei und Angst davor gehabt habe, seine Frau an einen Mann "aus dem Süden" Mosambiks zu verlieren. Hendrix schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an.

Verteidiger Matthias Ketzer dagegen argumentierte, dass niemand etwas von einer übersteigerten Eifersucht seines Mandanten berichtet habe. Am Tattag, als A. eine seiner Töchter bei der Mutter abholte, sei die Situation ganz normal und entspannt gewesen. A. habe der Frau sogar Umzugskisten mitgebracht. Warum sollte er das tun, wenn er sich an ihr rächen wollte, fragte der Verteidiger. Ketzer forderte, seinen Mandanten wegen Totschlags zu verurteilen, und stellte die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts.

Das Gericht will das Urteil am Montag, den 3. Juni, verkünden.