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Moritzburg regelt Gebäudenutzung neu

Mit dem vom Gemeinderat gefassten Beschluss ändern sich nicht nur die Kosten, sondern auch die Modalitäten für die Vergabe und Abrechnung.

Von Sven Görner
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Auch für die Nutzung der Räume des Dorfgemeinschaftshauses in Steinbach gelten voraussichtlich ab Juni neue Konditionen. Dabei ändern sich nicht nur die Kosten für die Miete. Es gibt künftig auch einen einheitlichen Mietvertrag für alle öffentliche
Auch für die Nutzung der Räume des Dorfgemeinschaftshauses in Steinbach gelten voraussichtlich ab Juni neue Konditionen. Dabei ändern sich nicht nur die Kosten für die Miete. Es gibt künftig auch einen einheitlichen Mietvertrag für alle öffentliche © Arvid Müller

Moritzburg. Die Abstimmung in der jüngsten Sitzung des Moritzburger Gemeinderats fiel deutlich aus: Bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde beschlossen. Sie soll im Juni im Moritzburger Gemeindeblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Alle bisherigen Regelungen für die Nutzung von Turnhallen sowie Vereins- und Dorfgemeinschaftshäusern in den Ortsteilen der Großgemeinde wären dann ab diesem Zeitpunkt Geschichte. „Wir haben damit jetzt erstmals eine einheitliche Basis für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen im Gemeindegebiet“, sagt Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos).Genannt werden in dem Papier unter dem Punkt Sportstätten die Sporthalle und der Fitnessraum in Boxdorf sowie die Turnhallen in Moritzburg und Reichenberg. Ebenfalls in den Geltungsbereich der neuen Ordnung fallen die Windmühle mit Vereinshaus in Boxdorf, die Auerhütte im Ortsteil Auer, der Lindengarten in Moritzburg, der Veranstaltungsraum im Erdgeschoss des Roten Hauses in Friedewald sowie das Dorfgemeinschaftshaus Steinbach.

Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung war vorab an die Ortschaftsräte gegangen und in Gemeinderats-Gremien nicht öffentlich beraten worden. Ein Passus wurde daraufhin gestrichen. Er sollte regeln, dass Parteien von der Nutzung ausgeschlossen sind. Eine Praxis, wie sie auch andere Kommunen handhaben. Keine Mehrheit fand dagegen in der Vorberatung im Verwaltungsausschuss der Vorschlag, dass Parteien - so wie ortsansässige gemeinnützige Vereine - 50 Prozent Erlass auf das Entgelt bekommen.

Lange Vorgeschichte

Eine weitere Änderung gab es schließlich noch in der Ratssitzung. Sie betraf einen Punkt, mit dem Nutzern untersagt werden sollte, die Räume für Veranstaltungen mit extremistischem, verfassungsfeindlichem, rassistischem und antisemitischem Gedankengut zu nutzen. Dieser wurde schließlich auf Antrag von Gerald Bibas (CDU) mit neun zu sieben Stimmen bei einer Enthaltung gestrichen. Stattdessen soll ein weiterer Punkt, der festlegt, dass die Gemeinde in Zweifelsfällen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, auf Vorschlag von Henryk Füg (AfD) um strafbare Handlungen ergänzt werden.

Die jetzt beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung hat eine lange Vorgeschichte. Bereits Ende 2014 war die Gemeinde im Ergebnis einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftführung durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt Wurzen zu einer Neureglung aufgefordert worden. Den neuen Entgelten sollten Kalkulationen für die Nutzung der Gebäude zugrunde gelegt werden.

Für die Sportstätten wurde ein entsprechender Beschluss Anfang 2019 vom Gemeinderat gefasst, aber nicht in Kraft gesetzt. Denn mit diesem wären für die örtlichen Vereine, die diese regelmäßig nutzen, erhebliche Kostensteigerungen verbunden gewesen.

Um diese zu verhindern, sollte eine Förderrichtlinie erarbeitet werden. Diese sollte sich an einer vergleichbaren Reglung in Radebeul anlehnen. „Am Ende wäre damit aber ein enormer bürokratischer Aufwand verbunden gewesen“, so der Bürgermeisten. Im Sommer des vergangenen Jahres beschlossen die Gemeinderäte dann zwar auch die neuen Entgelte für die Nutzung der anderen öffentlichen Gebäude der Gemeinde, angewendet wurden aber nach wie vor die alten.

Einheitliche Regelungen

Zum einen, weil es nach wie vor keine Förderrichtlinie gab, und zum anderen, weil die jetzt beschlossene Benutzungsordnung fehlte, mit der die Grundsätze für die Vermietung geregelt werden. So gibt es jetzt einen einheitlichen Mietvertrag, für die Reihenfolge der Vergabe sind Prioritäten festgelegt und die Bezahlung erfolgt nicht mehr bar, sondern per Rechnung.

Die 2019 und 2020 beschlossenen Entgelte wurden jetzt übernommen. Da die ortsansässigen gemeinnützigen Vereine für die regelmäßige Nutzung jetzt generell 50 Prozent erlassen bekommen, sind keine aufwendigen Anträge auf Grundlage einer Förderrichtlinie erforderlich.

Jörg Hänisch: „Ich gehe nicht davon aus, dass mit der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vereine exorbitante finanzielle Mehrbelastungen verbunden sind.“

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