Gemeinde Moritzburg geht nicht in Berufung

Moritzburg. vor zwei Wochen am Amtsgericht in Dresden verkündet hatte, kam nach der Verhandlung im März nicht überraschend. Der langjährige Pächter des Campingplatzes am Oberen Waldteich in Boxdorf war demnach im Recht, als er den Vertrag Ende 2020 zum 31. Dezember des Jahres fristlos kündigte. Die Gemeinde Moritzburg hatte diese nicht anerkannt und daher auch auf die Weiterzahlung der Pacht bestanden.
Am Montagabend war das Urteil nun Thema in der Sitzung des Gemeinderates. Sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil der Beratung. Dabei sollte zunächst die Frage geklärt werden, ob die Gemeinde gegen das Urteil in Berufung gehen soll. Volker John, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sagte, dass sich ein Gemeinderat für seine Fraktion das Urteil sehr intensiv angesehen haben. „Wir sollten demnach nicht in Berufung gehen“, so Volker John. Der Gemeinderat ist Thomas Recknagel, selbst Richter.
Auch Peter Oelcke (AfD) sprach sich gegen eine Berufung aus. Sein Fraktionschef André Hettmann ergänzte: „Wir sollten die Sache nicht weiter verzögern. Die Camper wollen gern weitermachen und brauchen dafür eine Lösung.“ Und SPD-Gemeinderat Klaus Schiffner ergänzte: „Es ist für uns als Gemeinde zwar bitter, aber wir sollten die Entscheidung akzeptieren.
Moritzburg büßt vermutlich nicht nur Pacht ein
Bei dieser geht es allerdings nicht nur um die ausstehende Pacht. Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) nannte auf Nachfrage einen Betrag von rund 40.000 Euro. Denn der über die Jahre entstandene Zustand des Platzes birgt vermutlich finanzielle Risiken, die sich aktuell nur schwer abschätzen lassen. So habe das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zahlreiche Bauten festgestellt, die viel zu groß seien. Auch sei teilweise Land genutzt worden, das überhaupt nicht Bestandteil des Pachtvertrages war. „Selbst wenn wir in Berufung gehen, und gewinnen würden, heißt das noch lange nicht, dass wir die offen stehende Pacht auch bekommen“, gab Kerstin Mißbach (CDU) zu bedenken. Und was die möglichen anderen Kosten angeht, müsse man die vermutlich alle zivilrechtlich einklagen. Am Ende werden die Folgekosten aber wohl so oder so bei der Gemeinde bleiben.
Lutz Sontag, der Friedewalder Ortsvorsteher, vertrat dagegen die Position, dass eine Berufung gegen das Urteil durchaus sinnvoll sein könnte. Das OLG könne die Zumutbarkeit der Fortführung des Pachtverhältnisses ganz anders bewerten, und die beiden Parteien vielleicht für einen Vergleich an einen Tisch holen.
Nach der ersten Kündigung des Vertrages am 15. Dezember 2020 hatte die Gemeinde den Pächter aufgefordert, das Tor - um das sich der Streit drehte - bis zum 22. Dezember zu öffnen. Ansonsten werde man das Tor als Grundstückseigentümer entfernen lassen. Für die Richterin habe die Gemeinde damit deutlich gemacht, dass sie zu keinen weiteren Gesprächen bereit war. Zudem hätte sie das Tor gar nicht abbauen dürfen. Diese Drohung rechtfertige die fristlose Kündigung des Pächters vom 24. Dezember 2020.
Gemeinde wird den Platz nicht betreiben
Lutz Sontag sagte auch, dass sich aufgrund der Situation auf dem Platz niemand Hoffnung machen sollte, dass bis Jahresende alles geklärt ist. Unabhängig davon, ob die Gemeinde in Berufung geht, oder nicht.
Am Ende des öffentlichen Tagesordnungspunktes wurde eine Berufung gegen das Urteil abgelehnt, bei zehn Nein-, zwei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.
Darüber, wie es weitergeht und welche Hoffnung sich die verbliebenen Dauercamper auf den Erhalt ihres kleinen Paradieses machen können, wurde dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Eine schnelle Lösung für das gesamte Areal scheint allerdings wenig wahrscheinlich zu sein. Denn die aus dem Gremium geäußerten Idee, dass doch zumindest vorübergehend die Gemeinde oder die gemeindeeigene Kulturlandschaft Moritzburg (KLM) die Weiterführung übernehmen könnte, hatte der Bürgermeister bereits im öffentlichen Teil eine klare Absage erteilt.
Das sei nicht die Aufgabe der Gemeine und auch die KLM - die unter anderem den Freizeitpark Bad Sonnenland betreibt - könne nicht einfach einspringen. Beides sei rechtlich nicht möglich.