Moritzburger sparen künftig beim Wasser und Abwasser

Moritzburg. Die Sitzung des Moritzburger Gemeinderates fand Montagabend in der Kurfürst-Moritz-Schule am Tag eins der neuen Coronaregeln in Sachsen statt. Diese waren Freitagabend vom Kabinett beschlossen worden. Das Rathaus konnte so zwar noch die Räte per E-Mail über die damit geltende 3-G-Zutrittsvoraussetzung informieren, aber nicht mehr die übrigen Bürger.
Kurzerhand wurde daher in der Schule ein kleines Testzentrum eingerichtet, das mit Gerald Bibas (Pro Steinbach) und André Hettmann (AfD) auch zwei der Räte nutzten, wodurch die Beratung mit einer Viertelstunde Verzögerung startete. Hettmann, den seine vier Fraktionskollegen kürzlich anstelle von Ingo Friedemann zum neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt haben, war an diesem Abend der einzige AfD-Vertreter. Die Übrigen hatten sich für die Sitzung entschuldigt. Ebenso wie die beiden Vertreter der Freien Wähler und die einzige Frau der CDU-Fraktion.
Die Christdemokraten hatten bereits vor der Beratung schriftlich einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht, der von Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) aber nicht zur Abstimmung gebracht wurde. Mit diesem sollte erreicht werden, dass sich alle Teilnehmer der Beratung testen lassen müssen. Der Rathauschef begründete seine Entscheidung damit, dass in der Geschäftsordnung der Zugang zu Gemeinderatssitzungen nicht geregelt wird. Zudem könne weder er als Bürgermeister noch der Gemeinderat die in der Verordnung des Freistaates festgelegten Zutrittsvoraussetzungen weiter einschränken. „Unabhängig davon, wie meine persönliche Meinung dazu ist.“ Er habe sich am Morgen selbst auch testen lassen.
Bemessungszeitraum endet dieses Jahr
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung war auf die unbedingt notwendigen Punkte zusammengestrichen worden. Damit fiel auch die Einwohnerfragestunde weg. Bürger der Gemeinde haben aber die Möglichkeit, Fragen schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Fragen werden zur Kenntnisnahme auch an die Räte weitergegeben.
Zu den Beschlussvorlagen, über die am Montagabend entschieden werden musste, gehörten die Neufestsetzungen der Trinkwasser- und Abwassergebühren. Der bisherige Gebührenbemessungszeitraum endet am 31. Dezember dieses Jahres. Die derzeit noch gültigen Gebühren waren vor fünf Jahren beschlossen worden. Damals stand beim Trinkwasser eine Kostenunterdeckung von fast 337.500 Euro zu Buche. So viel Geld hatte die Gemeinde im damaligen Abrechnungszeitraum mehr ausgegeben als über Gebühren eingenommen. Darum wurde 2016 nicht nur eine Erhöhung der Grundgebühr beschlossen, sondern auch der Trinkwassergebühr. Diese stieg damals von 1,80 Euro pro Kubikmeter auf 2,18 Euro.
Da beim Abwasser allerdings fast 355.500 Euro mehr eingenommen worden waren, als die Gemeinde ausgegeben hatte, konnten dort seinerzeit die Gebühren von 3,49 Euro pro Kubikmeter auf 3,08 Euro gesenkt werden.
Wassergebühr niedriger als vor fünf Jahren
Nach den fünf Jahren des aktuellen Abrechnungszeitraums stehen nun sowohl beim Trinkwasser als auch beim Abwasser sogenannte Überdeckungen - also mehr Einnahmen als Ausgaben - zu Buche. In Summe rund 288.500 Euro beziehungsweise etwas mehr als 68.000 Euro. Für die neue Gebührenkalkulation - diese soll diesmal nur für drei Jahre gelten - sind daher sowohl bei Trinkwasser als auch beim Abwasser Gebührensenkungen möglich.
Beim Trinkwasser wird der Kubikmeter um 40 Cent billiger. Der neu festgesetzte Betrag liegt mit 1,78 Euro sogar unter dem bis 2016 gültigen. Beim Abwasser fällt die Senkung nicht so deutlich aus. Hier sind es 4 Cent, fällig werden künftig 3,04 Euro.