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Schlangengift statt Chemo

Eine Krebskranke verlässt sich auf Kapseln mit Schlangengift. Kurz darauf stirbt sie. Welche Rolle spielte ihre Heilpraktikerin?

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Die angeklagte Heilpraktikerin zusammen mit ihrem Anwalt.
Die angeklagte Heilpraktikerin zusammen mit ihrem Anwalt. © dpa

München. Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag befasst. Die zentrale Frage: Hat die Heilpraktikerin der an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frau dazu geraten, eine Strahlentherapie abzubrechen oder nicht? 

Kläger ist der kleine Sohn der Frau - vertreten durch seinen Vater. Der fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz für sein Kind in Höhe von insgesamt rund 170.000 Euro. Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, der Kläger zog eine Instanz weiter.

"Mit dem Kleinen ans Grab seiner Mama zu gehen", das sei "natürlich schon eine Hausnummer", sagt der 34 Jahre alte Maik S. am Donnerstag vor Beginn der Verhandlung. "Er hat viel mitgemacht." Dennoch gehe es dem Kleinen gut, er sei ein fröhlicher Junge. Aber er frage schon, wo seine Mama sei.

Als der Junge im April 2015 geboren wurde, war seine Mutter schon krank. Er kam per Kaiserschnitt früher auf die Welt, damit der Tumor, der sich am Gebärmutterhals der Frau ausbreitete, behandelt werden konnte. Weniger als zwei Monate später aber brach sie die Strahlentherapie ab, von ihrer Heilpraktikerin wurde sie unter anderem mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt. Sie habe, so stellt es die Klägerseite dar, schulmedizinische Ratschläge angezweifelt und "massiv auf die Geschädigte eingewirkt", sagt Anwalt Marcel Vachek.


Eine "rote Flagge für einen Behandler"

Die Beklagte streitet das ab. Es sei der freie Wille ihrer Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen. Im Übrigen wäre ihr Tod wahrscheinlich auch bei einer Fortsetzung der Therapie nicht zu verhindern gewesen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Naturheilerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.

Ein sachverständiger Heilpraktiker spricht am Donnerstag vor Gericht von einer "roten Flagge für einen Behandler". "In der Summe kann ich nicht verstehen, wie diese Warnsignale nicht adäquat beantwortet wurden", sagt er. "Man hätte erkennen müssen, dass der Zustand sich verschlechtert" - und der Patientin darum zu einer Strahlentherapie raten müssen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Behandlungen durch Heilpraktiker die Justiz beschäftigen. Im Mai 2019 wurde ein Heilpraktiker in Nürnberg zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er zusammen mit seiner Ehefrau nicht zugelassene Medikamente verkauft haben soll, die angeblich gegen Krebs im Endstadium oder Autismus helfen sollten. Im September verurteilte das Amtsgericht Erkelenz einen Heilpraktiker zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung, weil er einer Patientin unter Hypnose einreden wollte, sie beide seien weltbekannte Porno-Stars und müssten für den nächsten Film üben.

Heilpraktiker müssen zwar eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen, bevor sie Diagnosen stellen oder Infusionen legen können. Voraussetzung für eine Anmeldung zur Prüfung ist aber nur das Mindestalter von 25 Jahren und ein Hauptschulabschluss. Die jetzigen Regeln gehen auf das Jahr 1939 zurück.

Der Heilpraktikerberuf boomt

Die Berliner Koalition aus Union und SPD will sich der Sache annehmen und hat in ihrem Koalitionsvertrag Folgendes festgelegt: "Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen." In diesem Zusammenhang hat das Bundesgesundheitsministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Aller Kritik zum Trotz erlebt der Heilpraktikerberuf einen Boom. Die Berufsverbände sehen sich auch durch den Zuspruch vieler Patienten bestätigt. Nach Daten des Landesgesundheitsamtes hat sich die Zahl der Heilpraktiker im Freistaat in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt, auf zuletzt 23 283. Das sind mehr als doppelt so viele wie Hausärzte.

Bundesweit gibt es keine genauen Zahlen, Berufsverbände gehen von 60 000 Beschäftigten in Heilpraktiker-Praxen aus. Nach einer Umfrage des Bundes Deutscher Heilpraktiker aus dem Jahr 2017 gehen jeden Tag rund 128 000 Deutsche in eine Heilpraktikerpraxis. Viele private Krankenversicherer übernehmen die Behandlungshonorare.

Maik S. hat vor dem Oberlandesgericht München ein Ziel, nämlich "dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf". Er wolle "Frauen davor warnen, dass sie sich auf eine Heilpraktikerin einlassen", wenn sie an Krebs erkrankt sind. (dpa)