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Nach Connewitz: Mann aus U-Haft entlassen

Ein 30-Jähriger kommt mit Auflagen frei, die Ermittlungen laufen aber weiter. Zwei weitere Tatverdächtige bleiben eingesperrt.

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In der Neujahrsnacht war es in Leipzig zu Zusammenstößen zwischen Linksautonomen und der Polizei gekommen.
In der Neujahrsnacht war es in Leipzig zu Zusammenstößen zwischen Linksautonomen und der Polizei gekommen. © dpa

Leipzig. Ein 30 Jahre alter Mann, der nach den Silvester-Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz in Untersuchungshaft saß, ist am Mittwoch aus der Haft entlassen worden. Gegen Auflagen sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, sagte Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage.

"Sollte der Beschuldigte gegen die erteilten Auflagen verstoßen, wird die Staatsanwaltschaft beantragen, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder in Vollzug zu setzen", so Schulz. Mit der Entscheidung kam ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig einem für Donnerstag angesetzten Haftprüfungstermin zuvor.

Die Ermittlungen gegen den 30-Jährigen dauerten dennoch an, so Schulz. Der Mann soll Polizisten in der Silvesternacht tätlich angegriffen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben. Zudem wird wegen Gefangenenbefreiung und vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt.

Zwei Männer im Alter von 29 und 32 Jahren sitzen nach den Ausschreitungen weiterhin in Untersuchungshaft. Ein Mann wurde in einem beschleunigten Verfahren bereits zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 27 Jahre alte Straßenkünstler hatte zugegeben, einem Polizisten ein Bein gestellt zu haben.

Twitter-Nutzer reicht Klage gegen Leipziger Polizei ein

Insgesamt führt die Staatsanwaltschaft 15 Ermittlungsverfahren: eines gegen Unbekannt wegen versuchten Mordes an einem Polizisten sowie ein weiteres gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs. Ein Polizist wurde in der Silvesternacht nach Polizeiangaben schwer verletzt. 

Die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Polizei zu den Silvester-Ausschreitungen hat indes ein juristisches Nachspiel. Ein Twitter-Nutzer, den die Polizei in einer ersten Pressemitteilung namentlich erwähnt hatte, hat Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. (Az.: K 65/20) Darin verlangt der Mann die Feststellung, dass die Behauptung der Polizei, er habe in einem Tweet schwerste Verletzungen von Menschen gerechtfertigt, nicht den Tatsachen entspreche. Wann über den Fall verhandelt wird, stehe noch nicht fest, teilte Gerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast am Mittwoch mit.

Die Polizei hatte die kritisierte Pressemitteilung unter anderem im Internet veröffentlicht, später aber verändert und den Namen des Mannes getilgt. Der Twitterer hatte sich vor Einreichung der Klage direkt an den Leipziger Polizeipräsidenten Torsten Schultze gewandt und eine Richtigstellung verlangt. Die Polizei hat dies abgelehnt, wie Sprecher Andreas Loepki mitteilte. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden. (dpa)

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