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Nationalpark will Boofen strenger regeln

Das Übernachten unter freiem Himmel in der Sächsischen Schweiz ist besonders beliebt. Jetzt nimmt das sogenannte Boofen aber überhand.

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Das Übernachten in einer Boofe ist bei Kletterern in der Sächsischen Schweiz eine mehr als 100 Jahre alte Tradition.
Das Übernachten in einer Boofe ist bei Kletterern in der Sächsischen Schweiz eine mehr als 100 Jahre alte Tradition. © Klaus Fengler/TV Sächsische Schweiz/dpa/tmn (Symbo

Dresden/Pirna. Schlafen im Freien unter einem Felsen mit Blick über das Elbtal: Das sogenannte Boofen wird der Verwaltung des Nationalparkes Sächsische Schweiz langsam zu viel. "Da ist eine Grenze erreicht, die für einen Nationalpark naturverträglich ist", sagte der Sprecher der Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr, bei einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

2018 seien im Nationalpark Wanderfalke, Uhu und Schwarzstorch zurückgegangen. Viele Indizien wiesen darauf hin, dass dies mit der nächtlichen Anwesenheit von Menschen verbunden sei. Verschärfend komme hinzu, dass von den 19 Waldbränden im Nationalpark im vergangenen Jahr 17 durch illegale Lagerfeuer von Freiübernachtern entstanden seien. Von Ostern bis Oktober 2017 wurde Mayr zufolge rund 21.000 "Boofer"» gezählt. 2018 sei noch nicht ausgewertet.

Während das Wildcampen in Deutschland allgemein verboten und auch das Übernachten im Freien auch nicht überall erlaubt ist, gibt es für die Sächsische Schweiz eine Sonderregelung: Das "Boofen" entwickelte sich vor mehr 100 Jahren mit dem Klettersport im Elbsandsteingebirge, galt damals als kostenlose Quartieralternative für die Bergsteiger gleich am Felsen - auch wegen der damals kürzeren Wochenenden, der geringeren Freizeit und den längeren Anreisezeiten. "Das Boofen ist ein Zugeständnis an diese Tradition und auch eine besondere Möglichkeit des Naturerlebens", sagte Mayr.

Es sei aber längst nicht mehr nur Privileg der Kletterer. "Deren Anteil an den Boofern ist auf unter zehn Prozent gesunken. Manche Gruppenreiseveranstalter wollen für Schulklassen, Pfadfinder oder Outdoor- und Event-Gruppen Boofen buchen." Dafür gebe es jedoch gar keine Infrastruktur. Als Kompromiss seien an 58 Stellen außerhalb der Kernzone im Nationalpark Plätze fürs "Boofen" ausgewiesen worden, die aber zum Teil gar nicht immer genutzt würden.

Auch wegen der Vielzahl an Bränden, wie hier im vergangenen Jahr unterhalb der Bastei, soll das Boofen neu geregelt werden.
Auch wegen der Vielzahl an Bränden, wie hier im vergangenen Jahr unterhalb der Bastei, soll das Boofen neu geregelt werden. © Marko Förster (Archiv)

Auch wegen der aufwendigen und gefährlichen Feuerwehreinsätze, die von den Gemeinden finanziert werden müssten, wachse der Wunsch nach Veränderung. Deshalb werde mit dem Sächsischen Bergsteiger-Bund eine neue Regelung angestrebt. "Wir wollten, dass die bisherige Kulanzregelung weiterhin funktioniert und unter Schutzgebietsbedingungen auch tolerierbar ist."

In Leipzig dürfen laut Polizeiverordnung Wohnmobile, Wohnanhänger und Zelte außerhalb genehmigter Campingplätze zu Wohn- und Übernachtungszwecken nicht abgestellt werden. Ausgenommen sind Wohnmobile zum einmaligen Übernachten, sofern keine schädigende Wirkung für die Flächen und Anlagen damit verbunden ist.

Je nach Wetterlage sei es in Einzelfällen vorgekommen, dass Menschen in einer lauen Nacht auf Grünflächen der Stadt genächtigt hätten, sagte der Leiter des Ordnungsamtes, Helmut Loris. Campingausrüstung im Sinne von Zelten jeglicher Art sei jedoch nicht festgestellt worden. So habe das Ordnungsamt Anfang Juli den Hinweis erhalten, dass sich in Leipzig-Reudnitz in einer Parkanlage eine Gruppe nächtigen wolle. Die Kontrolle habe jedoch ergeben, dass Zelte auch hier nicht im Gebrauch waren. "Es wurde eine Verwarnung ausgesprochen."

Im Landkreis Leipzig gibt es nach eigenen Angaben geschätzt pro Jahr etwa zwei bis fünf Anzeigen wegen unberechtigten Zeltens und Campens im Wald.

In Dresden haben die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes 2018 insgesamt 26 Verstöße gegen das Verbot des öffentlichen Lagerns und Nächtigens festgestellt, wie es heißt. 2019 sind bisher 19 aktenkundig. So habe das Ordnungsamt im Mai einen Hinweis erhalten, dass im Bereich des Landschaftsschutzgebietes der Kiesgrube Leuben jemand zelte. Die Bediensteten schickten den Camper wieder fort.

Im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist laut Jan Peper von der Verwaltung von Wildcampern nichts bekannt. "Ich glaube, es gibt hier wohl zu viele Mücken." (dpa)