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Netter Opa oder böser Mann?

Beim Nacktbaden im Wostrabad soll ein Rentner zwei Mädchen am Geschlecht angefasst haben. Der 68-jährige Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.

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Von Alexander Schneider

Schon seit dem Sommer gibt es in einem Prozess am Amtsgericht Dresden Streit um die Anklage und vor allem um die Verlesung derselben. Ein heute 68-jähriger Rentner muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen verantworten. Der Vorwurf sei haltlos, sagt Verteidiger André Schollbach und hat mehrfach vermeintliche Mängel der Ermittlungen und der Anklage kritisiert. Schon zweimal wurde der Prozess ausgesetzt. Am gestrigen Freitag dasselbe Spiel. Schollbach beantragte, das Verfahren ohne Verlesen der Anklage einzustellen, weil seiner Ansicht nach ein Vorwurf zu unbestimmt sei und sich die „Identität der geschichtlichen Vorwürfe“ nicht unterscheiden ließen.

„Die Anklage entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, sagte er. Schon der genannte Tatzeitraum – zwischen dem 1. April und dem 7. Juli 2012 im FKK-Bad Wostra sei zu unbestimmt, einmal davon abgesehen, dass das Wostrabad wie alle Dresdner Freibäder erst am 1. Mai seine Badesaison eröffnet habe, so Schollbach. „Und gestatten Sie mir die Anmerkung, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern für meinen Mandanten ganz erhebliche Begleiterscheinungen hat. Es ist eine kaum wiedergutzumachende Vorverurteilung.“

Aufwendige Beweisaufnahme

Die Staatsanwältin entgegnete, die gesetzlichen Vorgaben seien erfüllt – die Fragen wann wo mit wem was passiert sei. Es liege in der Natur der Sache, dass sich Menschen, insbesondere Kinder, bei wiederkehrenden Ereignissen wie dem regelmäßigen Besuch eines Bades, im Nachhinein nicht genau an einen bestimmten Tag erinnern könnten. Die genannten Tatvorwürfe seien jedoch klar voneinander zu unterscheiden. „Und gestatten Sie mir auch eine Anmerkung“, sagte sie zum Angeklagten mit Blick auf den monatelangen Streit um die Verlesung der Anklage: Auf Strafmilderung wegen der Länge des Verfahrens könne man nur dann hoffen, wenn die Ursachen dafür aufseiten der Ermittler oder der Justiz lägen.

Das Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Susanne Halt wies Schollbachs Antrag ab – und dann wurde tatsächlich die Anklage verlesen. Danach soll der 68-Jährige zwischen April und dem 7. Juli 2012 zweimal ein acht Jahre altes Mädchen bei Wasserspielen im FKK-Bad mit den Fingern an deren Scheide angefasst haben. Am 7. Juli habe er auch noch ein weiteres, neun Jahre altes Mädchen auf die gleiche Weise begrapscht. In einem Rechtsgespräch, das Richterin Halt anregte, kam es zu keiner Verständigung, den Prozess möglicherweise schneller zu beenden. Die Verteidigung hatte das abgelehnt.

Das Gericht steht nun vor einer aufwendigeren Beweisaufnahme. Ein Polizist sagte als Zeuge, die Mutter eines der geschädigten Kinder habe den Angeklagten Ende Juli im Bad angezeigt. Ihre Tochter habe sich ihr am Vortag offenbart und den mutmaßlichen Täter im Bad wiedererkannt. Er sei Opa eines Jungen und regelmäßiger Badegast. Danach befragte das Gericht in nichtöffentlicher Sitzung die beiden Mütter der Mädchen – für jeweils eineinhalb Stunden.

Der Prozess wird fortgesetzt. Zunächst sind zwei Termine bis Januar geplant.