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Wer hat den Reichstag angezündet?

Eine eidesstattliche Erklärung eines SA-Mannes, die in einem Archiv gefunden wurde, wirft ein neues Bild auf die von den Nazis ausgenutzte Brandstiftung.

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Wer hat in der Nacht des 27. Februar 1933 den Reichstag in Berlin angezündet?.
Wer hat in der Nacht des 27. Februar 1933 den Reichstag in Berlin angezündet?. © -/Ullstein/dpa

Hannover. Auf eine Beteiligung der Nationalsozialisten am Reichstagsbrand von 1933 deutet eine neu aufgetauchte eidesstattliche Versicherung eines SA-Mannes hin. Laut dem Dokument aus den Archiven des Amtsgerichts Hannover, aus dem das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zitiert, sagte der ehemalige SA-Mann, er habe den später als Brandstifter zum Tode verurteilten Niederländer Marinus van der Lubbe mit einem Auto zum Reichstag gefahren. Bei der Ankunft dort sei ihm und seinen Kollegen aufgefallen, "dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen".

Später, so erklärt der SA-Mann in seiner Versicherung, deren beglaubigte Abschrift der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hätten er und seine Kameraden gegen die Verhaftung van der Lubbes protestiert. "Weil nach unserer Überzeugung van der Lubbe unmöglich der Brandstifter gewesen sein konnte, da ja nach unseren Feststellungen der Reichstag schon in Brand gesetzt sein musste, als wir van der Lubbe dort ablieferten".

Der Niederländer Marinus van der Lubbe wurde für den Brand zum Tode verurteilt.
Der Niederländer Marinus van der Lubbe wurde für den Brand zum Tode verurteilt. © -/Ullstein/dpa

Die Nazis nutzten den Brand am 27. Februar 1933, um die politischen Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wer das Feuer tatsächlich legte, ist bis heute umstritten geblieben.

Die eidesstattlich Versicherung stammt von Hans-Martin Lennings (1904-1962), der diese 1955 notariell abfassen ließ für den Fall einer damals diskutierten posthumen Wiederaufnahme des Prozesses gegen den zum Tode verurteilten van der Lubbe. Das Amtsgericht Hannover bestätigte der dpa am Freitag die Authentizität des Dokuments. (dpa)