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Neue Parkausweise für Bewohner

Die Karten müssen im Bautzener Ordnungsamt beantragt werden. Dabei ist einiges zu beachten.

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© Uwe Soeder

Bautzen. Das alte Jahr ist zu Ende – und damit sind auch die meisten Bewohnerparkausweise abgelaufen. Um weiter auf für Anwohner freien Plätzen parken zu dürfen, müssen die Karten dafür verlängert werden. Einfach geht dies für Bewohner, die bereits im vergangenen Jahr eine Bewohnerparkkarte genutzt haben: Soll sich der Nutzungszeitraum nahtlos anschließen und haben sich die Anschrift des Bewohners sowie das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht geändert, besteht die Möglichkeit, durch Überweisung von 20 Euro auf das Konto der Stadtverwaltung sich die neue Parkkarte zusenden zu lassen. Die Überweisung wird formell als Antrag gewertet.

Neue Bewohnerparkausweise werden für ein Jahr ab Ausstellungsdatum erteilt – ausschließlich an Berechtigte. Berechtigt sind Bewohner, die in den jeweiligen Parkbereichen ihren Hauptwohnsitz haben und Halter oder Dauernutzer des betreffenden Fahrzeuges sind. Nutzt der Bewohner ein auf seine Person nicht zugelassenes Fahrzeug, muss er seinen Führerschein und eine aktuelle Erklärung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung vorlegen. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein sowie – falls erforderlich – Nutzungserklärung und Führerschein. Die Bewohnerparkkarte wird gegen Barzahlung von 20 Euro sofort ausgehändigt. (SZ)

Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus), I. Stock, Zimmer 117. Geöffnet: montags/freitags, 9 bis 12 Uhr, dienstags, 9 bis 16 Uhr, donnerstags, 9 bis 18 Uhr

Bei Verlängerung bestehender Karten: 20 Euro sind an das Konto der Stadt Bautzen bei der Kreissparkasse, IBAN: DE13 8555 0000 1000 0004 40, BIC: SOLADES1BAT, zu überweisen. Als Verwendungszweck sind das Wort Bewohner, die Registriernummer der bestehenden Bewohnerparkkarte, der Name des Antragstellers sowie Fahrzeugkennzeichen einzutragen,