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Pläne für Helikopter-Grundstücke

Am Turnerweg sollen Wohnhäuser entstehen. Die Stadt muss um die Flurstücke aber noch kämpfen.

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© Norbert Millauer

Von Nina Schirmer

Radebeul. Hubschrauber landen im Turnerweg zwischen Gartenstraße und Dresdner Straße für gewöhnlich nicht. Den Begriff Helikopter-Grundstücke hat Baubürgermeister Jörg Müller aus einem anderen Grund gewählt. Auf der Ostseite des Turnerwegs gibt es Flurstücke, die von der Straße aus nicht erreichbar sind. Sie haben keinen direkten Anschluss an die Straße, weil davor noch Privatgrundstücke liegen. So gesehen kommt man nur mit dem Helikopter auf die Flächen.

Das soll sich nun ändern, wenn es nach dem Willen der Stadt geht. Die Verwaltung möchte die vorderen, an der Straße gelegene Grundstücke kaufen und damit die dahinter gelegenen Areale zugänglich machen. Dort sollen zwei zweigeschossige Wohnhäuser gebaut werden, inklusive einer Zufahrt vom Turnerweg aus. Soweit der Plan. Ob der aber tatsächlich umgesetzt werden kann, ist noch nicht klar. Denn der Mieter der vorderen Grundstücke will diese laut Aussagen der Stadt gar nicht hergeben, sondern selbst kaufen. Deshalb macht die Stadt jetzt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, um an die Areale zu kommen.

Das geht, weil die Flurstücke im Sanierungsgebiet Radebeul-Ost liegen. Die Verwaltung kann damit argumentieren, dass die Ziele der Stadtsanierung nicht erreicht werden, wenn der jetzige Mieter die Grundstücke bekommt. Dieser nutze die Flächen bereits seit mindestens 14 Jahren, habe aber seitdem keine Anstrengungen unternommen, die Bereiche in einen ordentlichen städtebaulichen Zustand zu versetzen, erklärt die Stadt. Auch das Haus in der Dresdner Straße 14 an der Ecke zum Turnerweg will die Verwaltung durch ihr Vorkaufsrecht erwerben (SZ berichtete).

Es wird vom selben Mieter genutzt, der auch die Grundstücke am Turnerweg kaufen möchte. Wer der Mann ist, darf Baubürgermeister Müller aus Datenschutzgründen nicht sagen. Dass die Pläne der Stadt bei ihm nicht auf Freude stoßen, ist hingegen kein Geheimnis. Schon im Jahr 2000 hatte es ein Ordnungsverfahren gegen den Käufer gegeben, weil der Giebel des Hauses einzustürzen drohte. Wenn die Stadt das Gebäude tatsächlich kauft, will sie es abreißen lassen. Außerdem plant sie, den östlichen Gehweg am Turnerweg zu verbreitern, falls sie die Grundstücke bekommt.

„Ob wir damit Erfolg haben, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Müller. Denn am Ende muss ein Gericht entscheiden, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben darf. Es sei denn, der Käufer hat noch ein anderes Ass im Ärmel. Wenn er nachweisen kann, dass er mit der Vorbesitzerin von Haus und Grundstücken verwandt ist, könnte er sie erben. Das Vorkaufsrecht der Stadt wäre dann vom Tisch.