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Neuer Pass nur noch mit digitalem Bild

Das Bundeskabinett hat entschieden: Wer einen neuen Pass oder Ausweis beantragt, braucht künftig ein Foto in digitaler Form. Neues gibt es auch beim Kinderausweis.

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Ein digital aufgenommenes biometrisches Lichtbild wird zur elektronisch verschlüsselten Übermittlung über eine sichere Verbndung via De-Mail angezeigt.
Ein digital aufgenommenes biometrisches Lichtbild wird zur elektronisch verschlüsselten Übermittlung über eine sichere Verbndung via De-Mail angezeigt. © picture alliance / dpa

Berlin. Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Es lässt den Bürgern allerdings die Wahl.

Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Fotos künftig grundsätzlich nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Foto-Geschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.

Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Bundesregierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstatt sechs Jahre künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, werden aber wohl viele Eltern gleich den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen. Der gilt dann sechs Jahre lang.

Fälschen soll noch schwerer werden

Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Bundesinnenministerium, die Fälschung von Ausweisen zu erschweren. Außerdem soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Lichtbilder akzeptieren, die den Vorgaben zu biometrischen Fotos am Ende dann doch nicht genügen.

Wer einen Personalausweis beantragt soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.

Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter "männlich" oder "weiblich" genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht. (dpa)