Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition startet einen neuen Vorstoß zur Abschaffung der kompletten Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehr- und Zivildienst. Die steuerliche Belastung dürfte allerdings kaum ins Gewicht fallen. Nach einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der Fiskus beim zivilen Bundesfreiwilligendienst („Bufdis“) bereits für dieses Jahr Forderungen geltend machen. Während das Taschengeld von maximal 348 Euro im Monat steuerfrei bleibt, werden für weitere Bezüge wie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung seit Januar 2013 Steuern fällig. Ein Großteil der 38:000 „Bufdis“ ist wegen des steuerfreien Einkommens von jährlich 8130 Euro davon aber nicht betroffen.
Die Wehrpflicht ist seit Mitte 2011 ausgesetzt und wurde durch den freiwilligen Wehrdienst ersetzt. Hier soll nur der Gehaltsbestandteil „Wehrsold“ steuerfrei bleiben. Dies betrifft im Monat etwa 280 bis 350 Euro. Auch die medizinische Versorgung wird nicht besteuert. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind für Neufälle erst nach 2013 steuerpflichtig. Derzeit gibt es 10.400 freiwillig Wehrdienstleistende. Bezüge von Reservisten werden wie bisher nicht besteuert.
Union und FDP hatten bereits im Mai 2012 nach koalitionsinternem Streit entsprechende Pläne als Teil des Jahressteuergesetzes 2013 verabschiedet, das aber aus anderen Gründen mehrfach am Widerstand der Länder scheiterte. Mit dem neuen Gesetzentwurf startet die Koalition den inzwischen dritten Anlauf, um Teile des umstrittenen Jahressteuergesetzes doch noch durchzusetzen. Dazu gehören auch kürzere Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege von Firmen. Diese Maßnahme ist laut dem Gesetzentwurf auch der Hauptgrund für die erwarteten Mindereinnahmen des Staates von jährlich 1,05 Milliarden Euro ab 2015. Davon trägt der Bund 518 Millionen Euro.
Der Vereinfachung für Arbeitnehmer und Verwaltung dient die künftig zweijährige Geltungsdauer eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren. Zudem ist eine Umsatzsteuerbefreiung für rechtliche Betreuer, Bühnenregisseure und -choreographen geplant. Eingedämmt werden sollen Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer. Dem Gesetz muss der rot-rot-grün dominierte Bundesrat zustimmen. (dpa)