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Neugeborenes mit bleibenden Schäden

Ein Arzt soll eine werdende Mutter falsch behandelt haben. Jetzt steht er vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte kommt zum Gericht.
Der Angeklagte kommt zum Gericht. © Sven Ellger

Dresden. Seit Montag muss sich ein 36-jähriger Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Gynäkologe soll im September 2016 einer werdenden Mutter falsche Wehentropfen verabreicht haben, heißt es in der Anklage. Die Folgen sind gravierend. Das Neugeborene musste nach der Geburt wiederbelebt werden und erlitt bleibende Schäden.

Anlass für die schwierige Geburt im städtischen Klinikum Dresden-Friedrichstadt war eine sogenannte Steißlage. Das Baby hatte sich nicht gedreht. Laut Anklage hätte der Arzt nun einen Kaiserschnitt veranlassen und daher ein wehenhemmendes Medikament verabreichen müssen, tatsächlich habe er die Wehentätigkeit der heute 38-jährigen Mutter gefördert. Das Kind war monatelang in mehreren Kliniken. 

Der tschechische Doktor wurde im September 2018 per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt, die er jedoch nicht akzeptierte. Im Prozess hat er zunächst von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. 

Ihr dreijähriger Sohn ist aufgrund seiner Behinderung ein Pflegefall, berichtete die Mutter als erste Zeugin im Prozess. Er sei ihr zweites Kind. In der Schwangerschaft sei ihr die Steißlage bekannt gewesen. Sie sei daher schon  wenige Tage zuvor in der Dresdner Klinik gewesen. Am Tag der Geburt sei sie mit dem Rettungswagen in die Friedrichstädter Klinik gebracht worden. Dort habe sie dann den Angeklagten erstmals gesehen. 

Weiter berichtete die Frau von der ungewöhnlichen Geburt und dass ihr Sohn nach der Reanimation sofort in die Neustädter Klinik gebracht wurde. Dort wurde das Neugeborene einen Monat lang behandelt, ehe sich eine Reha in Kreischa anschloss. "Bis Januar oder Februar", sagte die Frau. Sie hatte Anzeige erstattet, nachdem sie in einem Schreiben ihrer Krankenkasse von möglichen Behandlungsfehlern erfahren habe.

Das Gericht hat vorerst vier Verhandlungstage geplant, um die Vorwürfe aufzuklären.