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Falsche Masernimpfung: Neustädter Ärztin scheitert mit Einspruch gegen Strafe

Eine Hautärztin aus Neustadt soll falsche Impfbescheinigungen gegen Masern ausgestellt haben. Sie erschien nicht vor Gericht, ein Urteil gibt es trotzdem.

Von Ulrich Wolf
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Eine Medizinerin in Neustadt/Sachsen soll korrekte Impfungen gegen Masern vorgetäuscht haben. Ihrem Strafverfahren bleibt sie fern.
Eine Medizinerin in Neustadt/Sachsen soll korrekte Impfungen gegen Masern vorgetäuscht haben. Ihrem Strafverfahren bleibt sie fern. © Archiv/dpa (Symbolfoto)

Pirna/Neustadt. Die Neustädter Hautärztin Konstanze K. ist zum wiederholten Male nicht zu ihrem Prozess vor dem Amtsgericht Pirna erschienen. Gerichtssprecher Andreas Beeskow sagte am Mittwoch, die Justiz habe das 2020 begonnene Verfahren gegen die Diplom-Medizinerin wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bereits fünfmal neu starten müssen. Die Ärztin habe ihrem Strafbefehl zur Zahlung von 5.000 Euro widersprochen, sich zum Gerichtstermin aber stets mit einem Attest entschuldigt.

Am Mittwochmorgen unternahm das Amtsgericht einen sechsten Anlauf, Konstanze K. kam nach Angaben von Sprecher Beeskow wieder nicht. Sie habe einen Krankenschein ohne weitere Angaben vorgelegt. Ihre Praxis in Neustadt sei jedoch am Dienstag geöffnet gewesen und habe auch morgen wieder offen. Das habe die Polizei vor Ort geprüft. "Ich denke, Frau K. verweigert sich dem Verfahren."

Deshalb habe das Gericht ihren Einspruch gegen den Strafbefehl nun mit einem Urteil verworfen. Die Medizinerin könne dagegen in Berufung gehen und vor das Landgericht Dresden ziehen oder gar Sprungrevision einlegen zum Oberlandesgericht Dresden.

Kinderarzt informierte Landesärztekammer

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft der Dermatologin dem Gerichtssprecher zufolge vor, im Jahr 2020 ein Kind mit dem Homöopathie-Mittel Morbillinum zur Vorbeugung gegen die Masern behandelt zu haben und das als Impfung im Impfausweis testiert zu haben. Das eingesetzte Mittel sei jedoch kein zugelassener Impfstoff. Der Kinderarzt des Kindes habe das bemerkt und deshalb die Landesärztekammer Sachsen informiert. Die wiederum zeigte die Neustädterin an. Daraufhin seien die Ermittlungen gegen Konstanze K. angelaufen.

Der Präsident der Landesärztekammer, Erik Bodendieck sagte damals der Nachrichtenagentur dpa, es bestehe ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, "weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen".

Konstanze K. ist Hautärztin und Heilpraktikerin in Neustadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie gibt auch Fortbildungen in Bioenergetik, etwa 2020 mit einer "Intensivseminarwoche" auf der Finca El Morro in Las Tricias auf der Kanareninsel La Palma zum Thema "Selbstfindung und Mut zur Veränderung".

Aktenzeichen am Amtsgericht Pirna: 22 Cs 961 Js 67456/20