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Keine Bewährung für Nieskyer Betrüger

Strafaussetzung ist auch eine Vertrauenssache, und das hatte der 43-jährige Mann zu oft missbraucht.

Von Frank Thümmler
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© David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Die Hoffnung des 43-jährigen Angeklgten, mit seinem umfassenden Geständnis, der gezeigten Reue und dem Versprechen der Wiedergutmachung des Schadens noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen, hat sich nicht erfüllt. Richter Sven Handke verurteilte ihn wegen der Betrugsserie an Nieskyern zu zwei Strafen, einmal wegen 26-fachen Betruges zu 20 Monaten Freiheitsentzug, und dazu wegen 57-fachen Betruges zu zwei Jahren Freiheitsentzug. Zwei Strafen statt einer Gesamtstrafe gab es deshalb, weil eine Berufungsverhandlung vor dem Bautzener Amtsgericht – der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – eine Zäsur darstellte. Aber auch danach setzte der 43-jährige Familienvater seine Betrügereien fort.

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