Seit Anfang September gilt in der Pflegebranche das sogenannte Tariftreuegesetz. Das wurde noch von der alten Bundesregierung beschlossen und besagt, dass nur noch diejenigen Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihren Pflegekräften mindestens Tariflohn zahlen. Wer das nicht tut, kann seine Leistungen nicht mehr mit den Pflegekassen abrechnen. Doch was bedeutet dies für Heimbetreiber, die Bewohner und deren Angehörige? Und was hat der Landkreis damit zu tun? Die SZ gibt einen Überblick.
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