Görlitz
Merken

Ausgangssperre mehrmals in Görlitz verletzt

Über zwei Stunden kontrollierte die Polizei die Corona-Schutz-Verordnung in der Innenstadt. Für einige Personen wird es nun teuer.

 3 Min.
Teilen
Folgen
In der Nacht zum Mittwoch haben Beamte der Polizeidirektion in der Görlitzer Innenstadt die Einhaltung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kontrolliert.
In der Nacht zum Mittwoch haben Beamte der Polizeidirektion in der Görlitzer Innenstadt die Einhaltung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kontrolliert. © xcitepress

In der Nacht zum Mittwoch haben Beamte der Polizeidirektion Görlitz in der Görlitzer Innenstadt die Einhaltung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kontrolliert. Das Görlitzer Polizeirevier wurde dabei durch Kräfte des Einsatzzuges der Polizeidirektion unterstützt.

Der Focus wurde dabei vor allem auf das Einhalten der Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr gelegt. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen zulässig. Als triftige Gründe gelten beispielsweise das Ausüben beruflicher Tätigkeit, der unabdingbare „Gassi-Gang“ mit dem Hund, notwendiger Liefer- oder Postverkehr oder die Fahrt zur Notaufnahme eines Krankenhauses. Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kann mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden.

Zwischen 23 Uhr und 1.15 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte in der Görlitzer Innenstadt insgesamt sieben Personen. Sechs von ihnen konnten für diesen Zeitpunkt keinen triftigen Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung angeben. Die fünf Männer und eine Frau wurden über die Ausgangssperre belehrt und erhielten einen Platzverweis, schildert die Polizei. Gegen sie läuft nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Wie die Polizei berichtet, wurden die Beamten auf dem Marienplatz von einem 40-jährigen Radfahrer angesprochen. Er wollte wissen, ob der Besuch der Lebensgefährtin während der Zeit der Ausgangssperre erlaubt sei. Dies bestätigten die Beamten, wiesen den Mann jedoch auf die fehlende Mund-Nase-Bedeckung hin. Die musste er zwar beim Radfahren nicht tragen - nachdem er abgestiegen war, allerdings schon, hieß es. Da der Mann keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führte, bekam auch er eine Anzeige. Der Mann muss nun mit einer Geldbuße rechnen.

Kameramann angegriffen

Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf der Jakobstraße ein 40-Jähriger auf, der ebenfalls keinen triftigen Grund für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit angeben konnte. Er zeigte sich mit der Kontrolle durch die Polizei nicht einverstanden und schlug in deren Verlauf gegen die Kamera eines Filmteams, welches die Maßnahme filmte und traf dabei den Kameramann. Der 33-Jährige wurde aber nicht verletzt. Gegen den 40-jährigen Görlitzer wurde deshalb neben der Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung eingeleitet.

Direkt im Anschluss erreichte ein 33-jähriger Mann die Kontrollstelle und konnte ebenfalls keinen triftigen Grund dafür anbringen. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellte die Polizei fest, dass der Kontrollierte bereits am Nachmittag des 22. Dezember in der Görlitzer Innenstadt aufgefallen war. Er hatte auf dem Postplatz einem 21-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Polizei ermittelt in der Angelegenheit wegen des Verdachts der Körperverletzung.

Im Ergebnis des Einsatzes berichtet die Polizei, dass die wenigsten der innerhalb dieser zwei Stunden Kontrollierten bewusst gegen die geltende Ausgangssperre oder das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen hatten. Allerdings stellten die Beamten auch ein Stück weit Gleichgültigkeit und Unbedachtheit hinsichtlich der bestehenden Regeln fest.

Mehr Nachrichten aus Görlitz lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Niesky lesen Sie hier.