Merken

Gerhard Ittners Prozess ist der Letzte

Nach Alfred Schaefer wurde nun auch Bernhard Schaub wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Justiz lässt sich Zeit mit den Dresdner Holocaust-Leugnern.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
©  dpa

Am 11. Februar 2017 haben mehrere Rechtsextremisten in Dresden ganz offiziell ihre krude Show abgezogen. Bei einer Demonstration am Zwingerteich haben sie vor mehr als 200 Teilnehmern im großen Stil das „tausendjährige“ Deutsche Reich gefeiert und die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg, der sich gerade zum 72. Mal jährte, nicht zuletzt als Teil einer jüdischen Weltverschwörung dargestellt.

Es war eine Nazi-Propaganda-Veranstaltung mit Ansage. Anmelder war Gerhard Ittner, ein wegen Holocaust-Leugnens bereits mehrfach vorbestrafter und hafterfahrener Rechtsextremist. Vor und auch während seiner Demo wurde er von der Versammlungsbehörde und der Polizei darauf hingewiesen, dass man sofort einschreiten werde, wenn er oder andere Redner den Boden des Grundgesetzes verlassen. Natürlich hat die Neonazis das nicht abgeschreckt – doch auch auf ein Einschreiten der Behörden wartete man vergebens.

So weit, so schlecht. Jetzt, mehr als zwei Jahre nach diesem irren Schauspiel und nach erneuten Zwischenfällen des Holocaust-Leugners Ittner anlässlich des 73. Jahrestages der Bombardierung Dresdens, ist das Strafverfahren gegen Ittner noch immer nicht beendet. Im August 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft Dresden einen Strafbefehl gegen den 60-jährigen Deutschen aus Mittelfranken. Seitdem ruht das Verfahren in den mit Strafverfahren vollgestopften Regalen eines Dresdner Amtsrichters.

Ittners Mittäter jedoch hatten etwas weniger Glück als ihr Versammlungsleiter. Im Mai 2018 wurde der Deutsch-Kanadier Alfred Schaefer (63) zu 5.000 Euro Strafe verurteilt. Er habe in seiner Rede am Zwinger die Verbrechen der Nationalsozialisten zumindest verharmlost. Und nun am Freitag musste sich Bernhard Schaub, ein 64-jähriger Deutsch-Schweizer, der heute in Mecklenburg-Vorpommern von Hartz IV lebt, als Dritter im Bunde der Holocaust-Leugner verantworten. Er hatte etwa gesagt, die Bilder der Zerstörung Dresdens seien echt, „ganz im Gegensatz zu den vielen anderen“, die manipuliert seien: „Sie wissen, was ich meine.“ Weiter sprach er von einer „Schicksalsgemeinschaft“, das „Deutsche Reich“ werde zerrieben zwischen dem Großkapital der Rothschild-Clique im Westen und dem Bolschewismus im Osten. Weiter sprach er von einer Weltherrschaft, die das Volk Abrahams und die Rothschild-Clique, also Juden, an sich reißen wollten, und rief zum „Aufstand gegen diese herrschenden Cliquen“ auf.

Der Richter verurteilte Schaub, der entschuldigt war und nur von seinem Verteidiger Martin Kohlmann aus Chemnitz vertreten wurde, zu 900 Euro Geldstrafe. Kohlmann hatte Freispruch gefordert, eine Feindseligkeit gegenüber Juden etwa sei in der Rede nicht erkennbar. Doch das sah der Richter entschieden anders. Ittner habe Schaub vor seiner Rede sogar als „Holocaust-Leugner“ vorgestellt. Bei dieser Rede hätte man eingreifen müssen, so der Richter. Kohlmann, der bei der Urteilsverkündung gelacht hatte, kündigte an, das Urteil anzufechten.