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NPD gegen Facebook vor Gericht

Die Rechtsextremen wehren sich in Dresden gegen die Sperrung ihrer Seite.

Von Karin Schlottmann
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Das Landgericht muss sich mit der NPD befassen.
Das Landgericht muss sich mit der NPD befassen. © Symbolfoto: Robert Michael

In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Dresden verlangt die rechtsextreme NPD die Wiederherstellung ihrer Facebookseite. Facebook hatte die Seite im November zunächst gesperrt und dann vollständig gelöscht, weil Hassbotschaften verbreitet worden seien. Das Unternehmen warf dem sächsischen Landesverband vor, Asylbewerber verächtlich gemacht zu haben. Unter anderem sei der Begriff „Krimigranten“ verwendet worden. Damit habe die NPD gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. 

Die NPD forderte am Dienstag in der Verhandlung die Wiederherstellung der Seite. Die Löschung sei willkürlich und verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Als politische Partei werde sie insbesondere in den Wahlkämpfen im nächsten Jahr benachteiligt. Facebook hätte vor einer Löschung zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen, sagte NPD-Anwalt Manuel Tripp.

Die Facebook-Vertreterin entgegnete, das Unternehmen müsse politische Parteien nicht anders behandeln als andere Nutzer. Die NPD sei zudem für ihren Wahlkampf nicht auf die Plattform angewiesen. Facebook sei „ein Netzwerk von vielen“.

Da es im Zusammenhang mit dem Verbot von Hassbotschaften in Internet noch viele offene Rechtsfragen gibt, ist die Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Die Forderung des US-Unternehmens mit Sitz in Irland, sämtliche Schriftsätze des Gerichtsverfahrens in die englische Sprache zu übersetzen, wies das Landgericht zurück. Da Facebook seine Nutzungsbedingungen ebenfalls in deutscher Sprache verfasse, sei das Ansinnen rechtsmissbräuchlich, sagte der Vorsitzende Richter Peter Kieß. Am 11. Januar will er eine Entscheidung verkünden.