Merken

NPD verbietet Forscher den Mund

Steffen Kailitz ist Politologe und Experte für die NPD. Ein Dresdner Richter verbietet einige seiner Aussagen zur rechtsextremen Partei. Pikant: Er ist Mitglied der rechtspopulistischen AfD.

Teilen
Folgen
© Archivfoto: dpa

Dresden. Das Verbot kritischer Äußerungen eines Dresdner Politologen zur rechtsradikalen NPD durch das Landgericht Dresden sorgt für Empörung. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag nannte die einstweilige Verfügung des Richters, der Mitglied der rechtspopulistischen AfD ist, „absurd und gefährlich“. Er sehe darin einen Eingriff in die Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit, sagte Henning Homann am Donnerstag in Dresden. „Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.“

Der Politologe Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden hatte in einem Beitrag für „Zeit Online“ geschrieben, die NPD „plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen und wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund“. Ähnlich hatte er auch als Experte im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe argumentiert.

Die Behauptung war ihm vom Richter am Landgericht, Jens Maier, in der vergangenen Woche auf Antrag der NPD unter Strafandrohung verboten worden. Für Kritik sorgte nicht nur die AfD-Mitgliedschaft Maiers, sondern auch der Umstand, dass der Richter die einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Beklagten erließ.

„Diese Aussagen mache ich seit neun Jahren“, sagte Kailitz. Er habe sie in umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten mit Zitaten aus dem NPD-Parteiprogramm belegt und auch entsprechend in Karlsruhe vorgetragen. Von dem Verbot durch das Landgericht sei lediglich er selbst betroffen, nicht aber das verbreitende Medium. Hintergrund sei, dass die NPD den Erlass der Verfügung nur gegen ihn beantragt habe. „Das Absurde ist, dass jeder in Deutschland meine Aussage weiter verbreiten darf, nur ich nicht.“

Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Klaus Bartl, kritisierte, dass die Entscheidung von einem Einzelrichter und nicht von einer Kammer getroffen wurde. „Denn gerade bei einer Thematik, die unmittelbar das NPD-Verbotsverfahren berührt, hätte es der kollektiven Weisheit aller drei Richterinnen bedurft.“

Kailitz hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts findet die mündliche Verhandlung am 10. Juni statt - nach bisherigen Planungen erneut unter Leitung von Richter Maier. Ein Ablehnungsantrag gegen ihn liege nicht vor. (dpa)