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Nur vier Ausnahmen von der Bonpflicht

Die Ausnahmen lassen sich an einer Hand abzählen: Sachsen genehmigt fast keine Anträge auf Befreiung von der Bonpflicht. Den Behörden fehlen Härtefälle.

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Kassenzettel hängen in der Dresdner Bäckerei Morenz an einer Leine. Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Kassenzettel hängen in der Dresdner Bäckerei Morenz an einer Leine. Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. © Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. In Sachsen besteht für Einzelhändler und Handwerker fast keine Aussicht auf eine Befreiung von der Bonpflicht. Zwei Monate nach Einführung der Vorschrift sind im Freistaat fast 95 Prozent aller Anträge abgelehnt worden. Wie das sächsische Finanzministerium in Dresden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis Ende Februar nur vier Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dagegen lehnten die Finanzämter von 471 Anträgen 447 ab. Bei 28 Anträgen stand zum 29. Februar noch eine Entscheidung aus.

Details zu den vier Ausnahmegenehmigungen wollte das Ministerium nicht bekannt geben. Eine Sprecherin verwies auf das Steuergeheimnis. Auch könne sie deswegen keine Angaben dazu machen, aus welchen Branchen die erfolgreichen Antragsteller kommen oder welche Kriterien sie dafür erfüllt hätten. "Es findet jedes Mal eine Einzelfallprüfung statt", sagte Sandra Jäschke.

Eine Frage der Härte

Ausnahmen können der Sprecherin zufolge nur genehmigt werden, wenn "eine besondere unzumutbare Härte besteht". Die häufig vorgetragenen Argumente, mit der Erfüllung der Pflicht seien Mehrkosten verbunden und der Betriebsablauf müsse umgestaltet werden oder werde verzögert, stellten für sich allein keine Härte dar. Auch die Höhe eines einzelnen Umsatzes sei allein kein Grund für eine Ausnahme.

Seit dem 1. Januar müssen alle Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Die Bonpflicht soll Steuerbetrug verhindern. Einzelhandel und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratisch kritisiert.

Von zahlreichen Verbrauchern wird die Bonpflicht kritisch gesehen. Laut einer repräsentativen Befragung des Marktforschers YouGov, das Ende Januar 2071 Menschen im Auftrag der dpa online befragt hatte, lehnen 56 Prozent der Befragten die Bonpflicht ab. 32 Prozent sprechen sich dafür aus. (dpa) 

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